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Rasterfahndung - never ending story?

Schon an anderer Stelle berichtete ich über die Rasterfahndung in Deutschland nach dem 11.9.2001. Unter Rasterfahndung verstehen die Polizeibehörden in Deutschland die gezielte Suche in Datenbanken z.B. von Universitäten, Banken, Einwohnermeldeämtern nach eigentlich unverdächtig erscheinenden Personen. Es werden Datenbänke abgeglichen und bei bestimmten "angeblichen- "Auffälligkeiten" (angenommen man findet einen islamischen jungen Mann, Mitte 20, der an der Uni Flugzeugbau studierte, der mehrfach im Nahen Osten war, regelmäßig höhere Beträge auf sein Bankkonto eingezahlt bekam) nehmen die "Sicherheitsbehörden" diesen Menschen alleine wegen dieser Umstände ins Visier!

Mit meiner weiteren Beschwerde vom 22.1.02 griff ich die Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen an. Das Oberlandesgericht Düsseldorf folgte zwar nicht der politischen Argumentation; entschied jedoch durch Beschluß am 2. Februar 2002 (AZ: 3 WX 402/01) wie folgt:

"Es wird festgestellt, daß die Übermittlung der Daten des Beteiligten zu 2 (gemeint bin ich, T.M.-F.) aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichtes Düsseldorf vom 2.10.2001 rechtswidrig war."

Aus den Gründen:

II Ziff. 2
"Zwar hat die Kammer zu Recht bejaht, daß eine gegenwärtige Gefahr im Sinne von §31 Abs.1 PolGNW vorlag und die Rastefahndung auch grundsätzlich ein geeignetes und erforderliches Mittel zur Enttarnung potentieller extremistischer islamitischer Terroristischen ist.. Sie hat jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht hinreichend beachtet. (...) Vorliegend überwiegt das Interesse des Beteiligten zu 2 an der Wahrung seines informationellen Selbstbestimmungsrechts. Eine notstandsähnliche Situation mag angesichts der ernsthaften Befürchtungen eines terroristischen Anschlags in Deutschland vorgelegen haben. Der Beteiligte zu 2 stand jedoch weder räumlich noch zeitlich und auch nicht als Zeuge in einem besonderen Verhältnis zu der Gefahrensituation."

Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts schließt seine Überlegungen mit dem Gedanken, daß Deutsche (Zitat) "nicht als potentielle extremistische islamitische Terroristen in Betracht kommen", weshalb zwar "Ausländer" auch weiterhin keinen Anspruch auf ihre informationelle Selbstbestimmung hätten und bei ihnen die Rasterfahndung zulässig sei, jedoch bei deutschen Staatsangehörigen eine solche Fahndungsmaßnahme nicht in Frage käme.

Diese Entscheidung ist ein mehr als dürftiger Teilerfolg! Zum einem weigerte sich das Oberlandesgericht auf die politische Motivation der Staatssicherheitsbehörden einzugehen, welche der Rasterfahndung zugrunde lagen. Betonten doch unisono der Bundeskanzler und seine Helfershelfer nach dem 11.9.01, daß sie für Deutschland keine Anschlagsgefahr befürchteten, weshalb die Bevölkerung ruhig und gelassen bleiben möge. Zum anderen scheint dem entscheidenden Gericht das Grundgesetz verloren gegangen zu sein. Zur Erinnerung sei hier Artikel 3 Ab. 3 Satz 1 zitiert:

"Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache , seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Der Verstoß gegen diese Verfassungsnorm liegt auf der Hand! Denn hier erfolgte die Billigung rassischer Verfolgung! Erneut werden in Deutschland Menschen wegen ihrer religiösen Anschauungen verfolgt und wegen ihrer Heimat und Herkunft benachteiligt. Während der "gute Deutsche" nach Ansicht des Gerichts ein Recht darauf habe, daß seine Daten vor den Staatssicherheitsbehörden geschützt werden, komme dieses Recht "Ausländern" nicht zu.

Wer im Geschichtsunterricht aufgepasst hat, wird sich noch an die "Argumentation" erinnern, mit der nach 1933 bspw. Den Juden verboten wurde in "arischen Geschäften" einzukaufen, "arische ÄrztInnen" aufzusuchen, und vieles mehr. Nicht umsonst hat der Anwalt jeder "Nicht-Deutschen" Studenten die vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit ihrer Beschwerde unterlagen, Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Bei all diesen juristischen Auseinandersetzungen darf nicht übersehen werden, daß es letztlich Spiegelfechtereien sind, denn die Geheimdienste und Polizeibehörden greifen "wenn sie wollen- auf ALLE Daten zu die sie haben möchten; und durch entsprechende Gesetzesänderungen nach dem "big bang" vom 11.9.2001 wurden solche Spitzelaktionen auch legalisiert. Jedoch können durch solche Beschwerden vor Gericht wie jene von mir, in einem dialektischen Prozeß der Argumentation die Täter auf staatlicher Seite als solche entlarvt und die angeblich allen Menschen gewährten Menschen- und Grundrechte als leere Phrase enttarnt werden.

Für die Abschaffung der Geheimdienste!
Gegen Rassismus & Diskriminierung!




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last modified 21.11.2017 | webmaster