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Rasterfahndung - never ending story?
Schon an
Mit meiner weiteren
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts schließt seine Überlegungen mit dem Gedanken, daß Deutsche (Zitat) "nicht als potentielle extremistische islamitische Terroristen in Betracht kommen", weshalb zwar "Ausländer" auch weiterhin keinen Anspruch auf ihre informationelle Selbstbestimmung hätten und bei ihnen die Rasterfahndung zulässig sei, jedoch bei deutschen Staatsangehörigen eine solche Fahndungsmaßnahme nicht in Frage käme. Diese Entscheidung ist ein mehr als dürftiger Teilerfolg! Zum einem weigerte sich das Oberlandesgericht auf die politische Motivation der Staatssicherheitsbehörden einzugehen, welche der Rasterfahndung zugrunde lagen. Betonten doch unisono der Bundeskanzler und seine Helfershelfer nach dem 11.9.01, daß sie für Deutschland keine Anschlagsgefahr befürchteten, weshalb die Bevölkerung ruhig und gelassen bleiben möge. Zum anderen scheint dem entscheidenden Gericht das Grundgesetz verloren gegangen zu sein. Zur Erinnerung sei hier Artikel 3 Ab. 3 Satz 1 zitiert:
Der Verstoß gegen diese Verfassungsnorm liegt auf der Hand! Denn hier erfolgte die Billigung rassischer Verfolgung! Erneut werden in Deutschland Menschen wegen ihrer religiösen Anschauungen verfolgt und wegen ihrer Heimat und Herkunft benachteiligt. Während der "gute Deutsche" nach Ansicht des Gerichts ein Recht darauf habe, daß seine Daten vor den Staatssicherheitsbehörden geschützt werden, komme dieses Recht "Ausländern" nicht zu. Wer im Geschichtsunterricht aufgepasst hat, wird sich noch an die "Argumentation" erinnern, mit der nach 1933 bspw. Den Juden verboten wurde in "arischen Geschäften" einzukaufen, "arische ÄrztInnen" aufzusuchen, und vieles mehr. Nicht umsonst hat der Anwalt jeder "Nicht-Deutschen" Studenten die vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit ihrer Beschwerde unterlagen, Verfassungsbeschwerde angekündigt. Bei all diesen juristischen Auseinandersetzungen darf nicht übersehen werden, daß es letztlich Spiegelfechtereien sind, denn die Geheimdienste und Polizeibehörden greifen "wenn sie wollen- auf ALLE Daten zu die sie haben möchten; und durch entsprechende Gesetzesänderungen nach dem "big bang" vom 11.9.2001 wurden solche Spitzelaktionen auch legalisiert. Jedoch können durch solche Beschwerden vor Gericht wie jene von mir, in einem dialektischen Prozeß der Argumentation die Täter auf staatlicher Seite als solche entlarvt und die angeblich allen Menschen gewährten Menschen- und Grundrechte als leere Phrase enttarnt werden.
Für die Abschaffung der Geheimdienste!
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![]() ![]() ![]() ![]() last modified 21.11.2017 | webmaster |