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Selektion und Rasterfahndung nach dem 11.September


Es gibt in der deutschen Sprache bestimmte Begriffe die einen schalen Beigeschmack haben...


„Selektion“ ist ein solches Wort, denn im Nazi-Reich von 1933 bis 1945 wurde beispielsweise an der Rampe im KZ Auschwitz vom KZ-Arzt Mengele „selektiert“ – jene Menschen die sogleich ermordet werden würden bildeten sodann die eine Gruppe und jene die noch eine Weile leben „durften“ die andere Gruppe, Opfer für seine „Experimente“ eine weitere Gruppe. Heute wird wieder „selektiert“!


So ordnete im Zuge der Rasterfahndung, d.h. der systematischen Durchforstung von bestimmten Datenbanken, das Amtsgericht Düsseldorf an, daß beispielsweise bei den Einwohnermeldeämtern, aber auch allen Fachhochschulen und Universitäten, wie auch dem „Ausländer-Zentralregister“ nach folgenden „Kriterien der Personenselektion“ vorzugehen und zu suchen sei: männlich, Geburtsdatum zwischen 1.10.1960 und 1.10.1983, Name, Geburtsname, Vorname, und vieles mehr.


Der Autor dieses kleinen Artikels war von 1993 bis 1998 an einer Gesamthochschule im Bezirk dieses Gerichts immatrikuliert, also beschwerte er sich gegen den Beschluß des Gerichts, da seiner Ansicht nach, seine Daten die Polizei-& Geheimdienstbehörden nichts angehen würden; ausweißlich des Beschlusses, wurden nämlich alle Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen gezwungen, die Daten über alle jetzigen und ehemaligen Studenten herauszugeben, die zwischen 1960 und 1983 geboren worden waren.


Anstatt die politische Argumentation des Beschwerdeführers sachlich zu widerlegen, denn er rügte unter anderem, daß gar keine reale Gefährdungslage gegeben sei, welche dieses Ausspähen der Daten auch nur ansatzweise rechtfertigen könnte, im übrigen sei nicht die BRD, sondern das Pentagon und das WTC in den USA angegriffen worden, folgte das Landgericht Düsseldorf (Beschluß v. 30.10.01, AZ 25T 874/01) der abwegigen „Argumentation“ des Polizeipräsidenten kritiklos. Auf Seite 4 des Beschlusses heißt es:



„Es besteht eine gegenwärtige Gefährdung für die Sicherheit des Bundes oder
eines Landes. Gegenwärtig ist danach eine Gefahr, wenn das schädigende Ereignis
bereits begonnen hat, oder wenn die Störung in allernächster Zeit mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit eintritt. Diese Annahme ist aufgrund der Anschlä-
ge vom 11.September 2001 in New York und der sich daraus ergebenden Reaktio-
nen gerechtfertigt. Dies ergibt sich bereits daraus, daß seitens, der Bundes-
regierung die uneingeschränkte Solidarität –ggf. auch mit militärischen Mitteln-
mit dem Vorgehen der USA wiederholt bekundet wurde.“


Hier wurde eine Datensammelaktion genehmigt und eine Beschwerde dagegen verworfen, ohne daß auch nur im Ansatz erkennbar würde, wie diese Aktion helfen können sollte angebliche „Schläfer“ (Sleepers) aufzuspüren. Vielmehr werden alle Studenten, Nicht-Deutsche und Deutschen einem Generalverdacht ausgesetzt; um selektiert zu werden reicht schon der Umstand, irgendwann einmal Student gewesen zu sein!
Orwell hatte vor vielen Jahrzehnten seine Vision in „1984“ veröffentlicht –daran orientiert sich die heutige Realität. Verdächtig macht sich, wer sich unauffällig verhält- und wer auffällt, der macht sich sowieso verdächtig. Der Polizei- und Überwachungsstaat steht nicht vor der Türe, er steht mitten in unseren Wohnungen!


Nein zu Polizeistaat! Nein zu Überwachung! Nein zur Rasterfahndung!
Für eine freie und gerechte Welt! Viva la Anarchie!




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last modified 21.11.2017 | webmaster