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Knastjuristin bald berühmte Schriftstellerin?

An anderer Stelle hatte ich versprochen, über weitere Aktivitäten der Gefängnisjuristin Oberregierungsrätin X zu berichten ( "Summertime - im Knast") und mittlerweile ist sie auf dem Weg, Kultstatus zu erlangen. Ich überlege mir, ob es nicht sinnvoll wäre, einen „Fanclub“ zu gründen; auch könnten auf diese Weise Merchandising-Produkte vertrieben werden. Wie wäre es mit Tassen oder T-Shirts, darauf jeweils ein Bild des/der Käufer/in und darunter die Zeile: „I survived Frau X“, nebst Logo und Wappen der JVA?
In einer JVA (Justizvollzugsanstalt) haben Gefangene für gewöhnlich kein Anrecht, bei Zellenrazzien anwesend zu sein. Ein Gefangener aus Berlin erstritt jedoch das Recht, zumindest bei der Kontrolle seiner in der Zelle verwahrten Anwaltspost zugegen sein zu dürfen. Dies nahm ich zum Anlaß, auch in der hiesigen baden-württembergischen JVA in Bruchsal eine solche Regelung zu beantragen. Wir ahnen schon, was nun folgte! Frau Oberregierungsrätin X, frisch erholt durch einen einwöchigen Urlaub, griff in die Tasten des PC (bzw. als Führungskraft ließ sie die Sekretärin greifen). Ich weiß leider nicht, ob Frau X einen „Schreibkurs für kreatives Schreiben“ belegt hat, ihre Ausführungen lassen auf ein beträchtliches Talent schließen. Lassen wir sie ganz unmittelbar zu Wort kommen:


„Angesichts der besonderen Gefährlichkeit des Gefangenen Meyer-Falk müßten zum Eigenschutz des Bediensteten, der diese Kontrolle durchführt, entsprechend der gegen den Gefangenen angeordneten besonderen Sicherungs-, Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen drei Bedienstete hinzugezogen werden, um den Gefangenen Meyer-Falk zu sichern und im Falle eines Angriffs auf den kontrollierenden Bediensteten effektiv zu schützen – selbst bei sofortigem Zugriff der drei sichernden Bediensteten im Falle eines Angriffs auf den kontrollierenden Bediensteten, wäre dieser möglicherweise bereits durch die erste Angriffshandlung des Gefangenen geschädigt – müßte darüber hinaus wohl die Fesselung des Gefangenen mit den Händen gegenläufig zueinander auf dem Rücken während der Kontrolle angeordnet werden, um dessen Bewegungsfreiheit einzuschränken und somit ein unvermitteltes (erstes) Einschlagen auf den kontrollierenden Bediensteten hinreichend sicher auszuschließen.“


Ein spannendes Story-Board, wie es auch Stephen King oder Thomas Harris („Schweigen der Lämmer“) wohl kaum besser zu Papier brächten. Es erscheint fast überflüssig, es zu erwähnen, aber ich tue es dennoch: in den 5 Jahren, in denen ich nun in der JVA Bruchsal in Isolation sitze, habe ich nicht ein einziges Mal einen Wärter angegriffen! Jedenfalls lehnte die o.g. Dame das Ansinnen auf Anwesenheit meiner Person bei Kontrollen der Verteidigerpost ab und nun bleibt nur abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird. Vielleicht träumt Frau X von einer Karriere als Schriftstellerin á la Rowling („Harry Potter“)?

Und was gibt es neues in der „Ventilatoren-Affäre“ (vgl. auch "Die Hitze und der Knast"), wird sich manch eineR fragen?! Trotz eines Gerichtsbeschlusses wurde mir nämlich ein Ventilator vorenthalten, bzw. wird dies immer noch (wobei mittlerweile die Temperaturen erfreulicherweise erträglich geworden sind). Das Gericht, vor dem ich z. Zt. gegen die JVA klage, schickte mir einige interne Vermerke, sowie Schreiben der Anstalt zu. Danach hat ein Ministerialrat Dr. jur. Y, Mitarbeiter im Justizministerium, der JVA am 5.8.03 telefonisch die Weisung erteilt, mir trotz der die JVA zur Aushändigung eines Ventilators verpflichtenden Gerichtsentscheidung keinen Ventilator auszuhändigen, da ich die Stromkosten nicht bezahlen könne (60 Cent im Monat) und eine Bezahlung durch Freunde nicht in Frage käme! Sollte ich hiergegen klagen und die JVA verpflichtet werden, die Bezahlung der Stromkosten durch Dritte zu dulden, werde man diese Entscheidung nicht akzeptieren und in die 2. Instanz gehen. Der Rechtsstaat in seiner Perfektion! Und so verteidigt Frau X tapfer und ganz offenbar genüßlich diese Weisung des Ministerialbeamten vor Gericht! Warten wir ab, was in dieser Sache die Richterin dazu meint.

Und um für heute einen letzten Punkt anzusprechen: die allermeisten Besuche darf ich nur mit Trennscheibe empfangen, d.h., zwischen den BesucherInnen und mir ist eine Panzerglasscheibe. Kürzlich entschied die selbsternannte Fachkraft für Familienbeziehungen, Frau Oberregierungsrätin X, daß auch mein Vater mich nur via Trennscheibe besuchen dürfe, da ihr aus der Bespitzelung der Briefe bekannt sei, daß das Verhältnis zum Vater „distanziert“ wäre! Somit sei eine Geiselnahme nicht ausschließbar! Nun ja, es ist auch nicht ausschließbar, daß morgen Frau X von einem Meteoriten aus dem All erschlagen wird, während sie diensteifrig an ihrem Arbeitstisch sitzt, um sich neues einfallen zu lassen... In diesem Sinne frühherbstliche Grüße!




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last modified 23.11.2017 | webmaster