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zu meiner aktuellen Situation (Stand: August 2013): nachdem ich im Mai 2007 aus der Isohaft in den Normalvollzug verlegt wurde, lehnten die Gerichte eine Entlassung nach 2/3 ebenso ab, wie nach Vollverbüßung im Juli 2013. Seit dem 08. Juli 2013 befinde ich mich deshalb in der JVA Freiburg (http://www.jva-freiburg.de) in Sicherungsverwahrung. Das Landgericht Karlsruhe war Ende Juni 2013 zu der überzeugung gelangt, ich sei nach wie vor "gefährlich" für die Allgemeinheit, insbesondere weil ich weder eine Therapie absolviert, noch mich in den Knast-Arbeitsprozess integriert hätte. Vielmehr hätte ich ein Leben in sozialer Isolierung geführt und auch die vielfältigen Brief- und Besuchskontakte seien unbeachtlich, da diese "nur" im Knastkontext bestünden und insoweit keinerlei prognostischen Wert hätten. Ziemlicher Nonsens, aber so agiert die Justiz nunmal. Die JVA Freiburg hat nun in einer aktuellen Entscheidung von Ende Juli 2013 die Gewährung von gefesselten und durch Wärter begleitete "Ausführungen" in das Stadtinnere abgelehnt, da durch meine Weigerung, mit dem Personal zu sprechen, Fluchtgefahr anzunehmen sei, und im übrigen ein anonymes Unterstützerfeld bestehe, aus welchem heraus Befreiungsversuche möglich wären. Man werde also nur Ausführungen an einen zuvor genau definierten Ort (Wohnung), mit ebenso definiertem Personenkreis in Erwägung ziehen, bzw. genehmigen.
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last modified 09.07.2014 | webmaster |