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Selbstmord im Gefängnis? Weshalb mußte B. sterben?

Er war ein beliebter Gefangener, er denunzierte und spitzelte nicht, er hatte Charakter – ja, und er beteuerte immer und immer wieder, daß er unschuldig sei. Er wandte sich an Abgeordnete, an Ministerien und Anwälte, immer mit dem Satz :“ Ich bin unschuldig!“.

Wir kennen aus Berichten aus den USA, daß regelmäßig Gefangene freigelassen werden, teils nach 15, 20 Jahren, weil sich ihre Unschuld herausstellte; auch in Deutschland ist so etwas möglich. Ich kannte Herrn B. nicht persönlich, aber auch hier in Isohaft bekam ich hie und da etwas über ihn mit.

Beispielsweise, daß er offenbar 2004 seitens des Gerichts auf Bewährung hätte entlassen werden sollen, ihm aber seitens der Gefängnisleitung nicht die dringend notwendigen Vollzugslockerungen gewährt wurden. Wie soll sich ein Mensch nach über 15 Jahren Haft draußen zurecht finden ohne vorheriges Lockerungsprogramm!?

Nun ist gerade die JVA Bruchsal besonders restriktiv was die Gewährung von Urlaub und Ausgang angeht, wurde doch das Land letztes Jahr vom Oberlandesgericht verurteilt, der Tochter eines Mordopfers Schadenersatz zu bezahlen. Die JVA Bruchsal hatte einem Gefangenen der z.B. sadomasochistische Briefwechsel pflegte, in den gelockerten Vollzug verlegt, von wo aus dieser dann eine junge Mutter während eines Ausgangs ermordete. Herr B. jedoch, so hörte man, wurde von einem Gutachter attestiert keine Gefahr für die Allgemeinheit darzustellen! Warum wurden ihm dann die Lockerungen verwehrt? Niemand weiß es! Jedoch soll ihm in Aussicht gestellt worden sein, an einer Freizeit im Schwarzwald teilnehmen zu dürfen. Hier reisen Gefangene mit ein paar Beamten für einige Tage in eine Hütte im Schwarzwald, um so das Leben „draußen“ kennen zu lernen. Auch das wurde ihm letztlich wohl versagt.

Ziel des Strafvollzuges ist es die Resozialisierung; das Bundesverfassungsgericht betont regelmäßig, daß Gefangenen Vollzugslockerungen zu gewähren sind, sofern keine Flucht- oder Mißbrauchsgefahr besteht, damit den schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegengewirkt und der Gefangene nicht lebensuntüchtig wird.

Herr B. wird mit Sicherheit nicht straffällig werden.
In der Nacht von Freitag, 26. September 2003, auf Samstag, 27. September 2003, starb Herr B. in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal. Er soll, was aber von offizieller Seite noch nicht bestätigt wurde, erhängt an einer Stange über dem WC seiner Einzelzelle gefunden worden sein. Er starb wenige Stunden nachdem ihm mitgeteilt wurde, daß er nicht in den Schwarzwald dürfe. Sein Lebenswille war erschöpft.




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last modified 23.11.2017 | webmaster