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Rechtsstaat im April 2003

Vielen von uns sind sicherlich noch die Bilder des Bahnunglücks von 1998 in Erinnerung, als ein ICE bei Eschede verunglückte und 101 Todesopfer und unzählige Verletzte forderte.


Die Ermittlungen ergaben, dass Verantwortliche der Deutschen Bahn AG ICE ? Reifen einsetzten die nicht ausreichend getestet und zudem schlecht gewartet waren.


Es grenzte schon an ein Wunder, dass überhaupt Anklage erhoben wurde; jedoch war der Druck der Öffentlichkeit und der Opfer (noch) so groß, dass die Staatsanwaltschaft nicht umhin kam, Verantwortliche der Bahn AG mehr oder weniger widerwillig anzuklagen (Landgericht Lüneburg).


Lassen wir unseren Blick kurz schweifen zu einem vollkommen anderen ?Strafrechtsfall?. Mitte April 2003 nahm ein Obdachloser in Heilbronn aus einem Supermarkt zwei Flaschen Wein (Gesamtwert: 8,49 Euro) mit sich, ohne zu bezahlen. Dies geschah früh um 8 Uhr ? schon um 11 Uhr des gleichen Tages ward er zu 6 Wochen Freiheitsstrafe OHNE Bewährung verurteilt, denn er wurde geschnappt und im beschleunigten Verfahren abgeurteilt! Natürlich ohne anwaltlichen Beistand, ohne Zeugen die vielleicht auf seine desolate Lage hätten näher aufmerksam machen können, schließlich ist er mittellos und arm.


Zurück zu dem Verfahren gegen Bahn ? Mitarbeiter.
Die Chefs der Bahn übten massiven Druck aus, ließen wäschekörbeweise Gutachten erstellen, die Angeklagten bekamen (auf Bahn ? Kosten) die renomiertesten Anwälte beigeordnet die Deutschland zu bieten hat. Und prompt schlug das Gericht, unter Vorsitz von Richter DÖLP nun vor, man würde das Verfahren wegen ?geringer Schuld? gegen Zahlung eines (lächerlichen) Betrages von 10.000 Euro einstellen. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten scheinen einverstanden zu sein. Für 101 Tote verantwortlich zu sein als ?geringe Schuld? zu bezeichnen , ist nun doch bemerkenswert.


Sinnigerweise gewährt das deutsche Rechtssystem den als Nebenklägern auftretenden Opfern keinerlei Recht, gegen diesen Deal Widerspruch zu erheben.


Wir haben, wie diese zwei Beispiele anschaulich illustrieren, in Deutschland eine eindeutige Zwei ? Klassenjustiz!
Eine anwaltliche Vertreterin der Nebenklage sprach davon, dass man nur genügend Geld für Gutachter aufbringen müsse, schon werde das Verfahren eingestellt.


Dieser selbsternannte Rechtsstaat gewährt gerade nicht unabhängig und unparteiisch Recht; dies bekommen zum Beispiel seit Jahren auch die in Berlin vor Gericht stehenden angeblichen Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) zu spüren (vgl. http://www.freilassung.de) . Und hierher, dass heißt in den Bereich der Repressionsjustiz gehört auch die Tatsache, dass bei Neonaziaufmärschen diese von der Polizei geschützt werden und wenn überhaupt nur vereinzelt mal ein Nazi verhaftet wird, wohingegen regelmäßig die antifaschistischen GegendemonstrantInnen geknüppelt, gejagt und eingeknastet werden.


Wer sein/ihr Vertrauen in diesen Rechtsstaat und diese Justiz setzt, der/die hat verloren.




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last modified 21.11.2017 | webmaster