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“ Menschenunwürdige Haftbedingungen – never ending story ?! “

“ Menschenunwürdige Haftbedingungen – never ending story ?! “


“ Erst vor kurzem berichtete ich aus der JVA (= Justizvollzugsanstalt)Bruchsal über die Problematik der menschen(un)würdigen Unterbringung der Insassen
(http://www.de.indymedia.org/2005/06/119965.shtml
http://www.de.indymedia.org/2005/05/117873.shtml ).
In Bruchsal sind in der 1848 erbauten Anstalt zig Gefangene in ca. 9qm kleinen Einzelzellen zu zweit untergebracht, obwohl die Rechtsprechung, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, eine solche Haftform für jene Fälle, in denen das Klo nicht räumlich abgetrennt ist, für menschenunwürdig hält.

Anstatt nur zu jammern, wagte im Mai 2005 ein Bruchsaler Insasse den Gang vor Gericht und beanstandete seine Haftsituation als unvereinbar mit seiner Menschenwürde.
Herr H. wird in wenigen Monaten seinen 2/3 – Zeitpunkt erreichen, d.h. er könnte eventuell nach Verbüßung von 2/3 seiner Strafe auf Bewährung entlassen werden.
Zur Zeit besucht er hier im Gefängnis einen Lagerfacharbeiterkurs für den er selbst 500 € aufbringen musste.

Weshalb erzähl ich diese Details ? Nun, Herr H. obsiegte vor Gericht : mit Beschluss vom 31.05.2005 (15 StVK 218/05) entschied das Landgericht Karlsruhe, dass Herr H.
“ unverzüglich einzeln unterzubringen “ sei. In seiner Begründung führt das Gericht weiter wörtlich aus : “ Der Antrag (des Herrn H.) ist auch begründet, da die Unterbringung rechtswidrig und der Strafgefangene dadurch in seinem Anspruch auf Achtung und Schutz der Menschenwürde verletzt wird. “´

Noch heute (Ende Juni) sitzt Herr H. jedoch unter menschenunwürdigen Bedingungen ein, denn die Anstalt stellt sich auf den Standpunkt, dass sie keine räumliche Kapazitäten frei habe, um den Beschluss zu beachten. Dabei übersieht die Gefängnisleitung geflissentlich, dass sie ggf. Gefangene auf freien Fuß setzen darf
(§ 455a Strafprozessordnung räumt dieses Recht dem Anstaltsleiter ein, wenn dies aus Gründen der Vollzugsorganisation, sprich : Überbelegung, erforderlich ist).
Richtiggehend ärgerlich ist aber, dass man Herrn H. die sprichwörtliche Pistole auf die Brust setzt : bestehe er auf Beachtung des Beschlusses, werde man ihn sofort in eine andere Haftanstalt verlegen.
Daß so seine Ausbildung abgebrochen würde :
sein Problem !
Daß die von ihm bezahlten 500 € Lehrgangsgebühren verloren wären :
sein Problem!
Daß dies seine im Herbst mögliche vorzeitige Entlassung gefährden würde :
Sein Problem !

Selbstverständlich hat die Anstalt den Beschluss zu befolgen – welchen Eindruck macht es aber wenn sie dies nicht tut ? Sie zeigt den Gefangenen, dass ihre Rechte, ihre Menschenwürde (angeblich das höchste Gut unserer “ Werteordnung “), im Alltag das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben stehen.
Für mit der Materie vertraute Menschen sicherlich keine neue Erkenntnis.
Herr H. wehrt sich nun gegen diese angedrohte Verlegung und im übrigen fordert er vom Land Baden – Württemberg Schmerzensgeld.
Solange freilich nur einzelne Inhaftierte vor Gericht ziehen, hat die Justiz leichtes Spiel : würden alleine in Bruchsal 40 oder 50 Gefangene klagen und alle obsiegen, so könnte die Anstaltsleitung diesen allen nicht mit Verlegung “ drohen “; aber mit Einzelnen, zumal ohne Lobby, macht der Staat kurzen Prozess.


Thomas Meyer – Falk,
c/o JVA – Z. 3117,
Schönbornstr. 32, D – 76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de “






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last modified 23.11.2017 | webmaster