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Strafprozeß gegen Thomas Meyer-Falk – ein Zwischenbericht
Seit 1998, 1999 müht sich Oberstaatsanwalt ZIMMERMANN von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, mich für die angebliche Beleidigung, bzw. Bedrohung von Juristen, Richtern und Politikern bestrafen zu lassen.
So soll ich im Mai 1999 den - damaligen - Leiter der Haftanstalt Bruchsal, Rüdiger REHRING, als "Lagerleiter" in einem Schreiben bezeichnet und dadurch beleidigt haben. Im März 1999, die BRD beteiligte sich gerade an dem Angriffskrieg der NATO gegen Serbien/Kroatien, soll ich Bundeskanzler Schröder als "Schwein" und "Stiefellecker des Führers der USA" bezeichnet haben. Und so wird mir vorgeworfen, auch den hessischen Fachmann für "jüdische Vermächtnisse", Ministerpräsident KOCH, und ebenso den bayrischen Innenminister BECKSTEIN beleidigt oder bedroht zu haben.
Im August 2002 wurde der - damalige - baden-württembergische Justizminister GOLL als Zeuge kommissarisch vom Amtsgericht Stuttgart vernommen und wusste zu berichten, dass er angeblich wegen mir - Zitat - "immer eine Pistole griffbereit (habe), nachts meine eigene und tagsüber die meines Fahrers".
Roland KOCH wiederum wusste im März 2003, vernommen vor dem Amtsgericht Wiesbaden, zu berichten, er fühle - Zitat - "eine Beeinträchtigung der Menschenwürde" und sich als "Opfer des Angeklagten". Aber in seiner "Funktion als Ministerpräsident (müsse er) ohnehin den Schutz der Personenschutzgruppe in Anspruch nehmen“.
Nur zur Erinnerung: Ich sitze in strenger Isolationshaft, nach der Festnahme 1996 erst in Stuttgart-Stammheim, später auch im bayrischen Straubing und seit September 1998 in Bruchsal. Meine Post wird zensiert, die Besuche werden bespitzelt! Wo ist also eine "Gefahr" für diese Herren?
Das Amtsgericht Karlsruhe hat nun noch die Vernehmungen von BECKSTEIN, SCHRÖDER, sowie des baden-württembergischen Ministerpräsidenten TEUFEL in Auftrag gegeben. Etwas widerspenstig ist der Richter MÜLLER, was Akteneinsicht angeht
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![]() ![]() ![]() ![]() last modified 23.11.2017 | webmaster |