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Strafprozeß gegen Thomas Meyer-Falk – ein Zwischenbericht

Seit 1998, 1999 müht sich Oberstaatsanwalt ZIMMERMANN von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, mich für die angebliche Beleidigung, bzw. Bedrohung von Juristen, Richtern und Politikern bestrafen zu lassen. So soll ich im Mai 1999 den - damaligen - Leiter der Haftanstalt Bruchsal, Rüdiger REHRING, als "Lagerleiter" in einem Schreiben bezeichnet und dadurch beleidigt haben. Im März 1999, die BRD beteiligte sich gerade an dem Angriffskrieg der NATO gegen Serbien/Kroatien, soll ich Bundeskanzler Schröder als "Schwein" und "Stiefellecker des Führers der USA" bezeichnet haben. Und so wird mir vorgeworfen, auch den hessischen Fachmann für "jüdische Vermächtnisse", Ministerpräsident KOCH, und ebenso den bayrischen Innenminister BECKSTEIN beleidigt oder bedroht zu haben. Im August 2002 wurde der - damalige - baden-württembergische Justizminister GOLL als Zeuge kommissarisch vom Amtsgericht Stuttgart vernommen und wusste zu berichten, dass er angeblich wegen mir - Zitat - "immer eine Pistole griffbereit (habe), nachts meine eigene und tagsüber die meines Fahrers". Roland KOCH wiederum wusste im März 2003, vernommen vor dem Amtsgericht Wiesbaden, zu berichten, er fühle - Zitat - "eine Beeinträchtigung der Menschenwürde" und sich als "Opfer des Angeklagten". Aber in seiner "Funktion als Ministerpräsident (müsse er) ohnehin den Schutz der Personenschutzgruppe in Anspruch nehmen“. Nur zur Erinnerung: Ich sitze in strenger Isolationshaft, nach der Festnahme 1996 erst in Stuttgart-Stammheim, später auch im bayrischen Straubing und seit September 1998 in Bruchsal. Meine Post wird zensiert, die Besuche werden bespitzelt! Wo ist also eine "Gefahr" für diese Herren? Das Amtsgericht Karlsruhe hat nun noch die Vernehmungen von BECKSTEIN, SCHRÖDER, sowie des baden-württembergischen Ministerpräsidenten TEUFEL in Auftrag gegeben. Etwas widerspenstig ist der Richter MÜLLER, was Akteneinsicht angeht ( "Akteneinsicht für Angeklagten Meyer-Falk") und es bedurfte erst einer Intervention des Landgerichts, bevor er diese gewährte, aber er fühle sich selbstredend nicht befangen oder voreingenommen. Des weiteren soll noch durch einen Sachverständigen des Landeskriminalamtes geklärt werden, ob ich überhaupt Autor der mir zur Last gelegten Briefe bin, denn ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Hier handelt es sich meines Erachtens nach um einen relativ sinnlosen Akt politischer Verfolgung; ich sitze eine Strafe ab, die 2012 endet, danach soll ich in Sicherungsverwahrung (zur Sicherungsverwahrung vgl. "Sicherungsverwahrung 2003 – Analyse und persönliche Stellungnahme"). Selbst wenn ich 2004 von Richter MÜLLER und den Schöffen verurteilt werden sollte, fällt dies angesichts der schon verhängten Haft nicht ins Gewicht. Es produzieren sich hier (Ober)Staatsanwälte, und Richter versuchen sich zu profilieren, insofern betrachte ich das ganze Verfahren auch mit einem gewissen Amüsement. Ich habe es dabei natürlich leichter, als z.B. die im RZ-Verfahren in Berlin seit Jahren vor Gericht sitzenden GenossInnen ( http://www.freilassung.de) oder die Genossen aus Magdeburg wegen ihres Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt ( Homepage der Soligruppe Magdeburg). Dort geht es um menschliche Existenzen! Sicher, auch in meinem Fall geht es um eine mögliche - zusätzliche - Gefängnisstrafe und jeder Tag, ja jede Stunde oder Minute hinter Gittern, ist von der Justiz und diesem System dem Menschen gestohlene Lebenszeit! Aber wegen der Kumulation von knapp 16 Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender - potentiell - lebenslänglicher Sicherungsverwahrung, ist das Procedere in Karlsruhe grotesk und deswegen sehe ich es auch mit einem Quentchen Humor.




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last modified 23.11.2017 | webmaster