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Ein kleiner Sieg vor Gericht – und doch verloren…



Nachdem zwei Mittdreißiger am 26. März 2020 zwei Sicherungsverwahrte in der JVA Freiburg verprügelt hatten, kamen sie in Isohaft. Einer der beiden erzielte einen Etappensieg bei Gericht.

Der 26. März 2020

So um die Mittagszeit drangen die Herren K. und R. in die Zelle eines Mitverwahrten ein, schlossen die Zellentüre hinter sich und dann hörte man diesen nur noch vor Schmerzen schreien. Ein anderer Insasse versuchte das Personal zu alarmieren. Als dieses vor Ort ankam, gelang es Herrn R. offenbar noch in die Zelle eines wegen pädokrimineller Taten einsitzenden anderen Verwahrten zu stürmen und diesen niederzustrecken.

Die Folgen

Nach kurzer Versorgung durch den Sanitäter, kamen beide Opfer zurück auf die Station, hatten aber in den Folgewochen einige Arzttermine, der eine wegen der Gefahr, dass sein Auge und der andere, dass sein Ohr Schaden genommen haben könnten. Die zwei jungen Täter wiederum landeten in strenger Einzelhaft.

Zwischenzeitlich wurden sie in andere Anstalten verlegt, der eine nach Offenburg, der andere nach Stuttgart-Stammheim.

Die Klage von Herrn K.

Mit Schreiben vom 29.3.2020 beantragte Herr K. beim Landgericht Freiburg die vorläufige Außervollzugssetzung der Unterbringung im Strafhaftbereich. Warum dies? Herr K. sitzt seit mehreren Jahren in der Sicherungsverwahrung und eigentlich dürfen Verwahrte nur unter sehr engen Voraussetzungen mit Strafgefangenen im selben Haus untergebracht werden. Hierauf verwies Herr K. In der Anlage zu diesem Artikel findet sich der im folgenden erwähnte Beschluss des Landgerichts zum Nachlesen.

Die Gerichtsentscheidung

Am 20.04.2020 (Az. 13 StVK 137/20) entschied das LG Freiburg im Wege des Eilrechtsschutzes, dass diese Unterbringung im Strafhaftbereich vorläufig außer Vollzug gesetzt werde, denn der Status als Sicherungsverwahrter rechtfertige allenfalls eine nur wenige Tage dauernde Unterbringung im Strafhaftbereich, der Zeitraum dürfe jedoch keinesfalls zwei Wochen überschreiten!

Die Reaktion der JVA Freiburg

Wurde Herr K. dann umgehend in den Bereich der Sicherungsverwahrung zurückverlegt? Nein, man schickte ihn einfach nach Stuttgart-Stammheim, so dass der Beschluss völlig ins Leere lief, denn der Beschluss bindet nur die JVA Freiburg. Zwischenzeitlich freilich wurde Untersuchungshaft angeordnet, da zu der Schlägerei noch der Verdacht hinzutrat, forciert durch Aussagen von Insassen, die Herren K. und R. hätten einen Giftanschlag auf einen Verwahrten durchgeführt, zumindest aber geplant. So der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Freiburg.

Ausblick

Für die beiden jungen Sicherungsverwahrten sind die Aussichten unerfreulich, denn schon der erste körperliche Übergriff könnte für eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe Anlass geben; sollte zudem der Verdacht, man habe einen Giftanschlag geplant, durch eine Hauptverhandlung nachgewiesen werden können, dürften die Folgen noch härter sein. Der Ermittlungsrichter stellt nämlich den Verdacht des versuchten Mordes in den Raum.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA (SV)

Hermann-Herder-Str. 8
D-79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
https://www.freedom-for-thomas.de
Datei:
Beschluss JVA Freiburg 13 StVK 137 20.pdf




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last modified 05.07.2020 | webmaster