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Und sie bewegt sich doch – Neuigkeiten von Oberregierungsrätin X

Lang, lang ist es her, seit ich zuletzt von Oberregierungsrätin X an der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal berichtete, ( "Knastjuristin bald berühmte Schriftstellerin?"), eine Gefängnisjuristin, die sich durch ein außerordentliches Maß an Kreativität auszeichnet, was Auslegung und Anwendung von Gesetzen angeht. Sie ist dermaßen kreativ, daß ihr weder der Staatsanwalt zu folgen vermochte, als sie mich 2003 wegen angeblich illegaler Rechtsberatung anzeigte (er stellte das Verfahren prompt ein, da kein Verstoß gegen den Rechtsberatungsgesetz vorlag), noch können ihr oft genug die Richterinnen und Richter des Landgerichtes folgen, welche sich mit diversen Klagen von diversen Gefangenen, die sich gegen Verfügungen dieser JVA-Vertreterin wehren, zu beschäftigen haben.

Aber wer meint, dass sie gerichtliche Kritik anficht, der unterschätzt das Selbstbewusstsein dieser Dame. Jedenfalls ist sie allzeit bereit, durch mal mehr mal weniger erheiternde Einlassungen, den grauen Gefängnisalltag aufzulockern:

- auf mein Ansinnen, mich vermittels eines Hüpfseils sportlich zu betätigen, ließ sie das Gericht am 22.01.04 wissen, dass ich ein "besonders gefährlicher Gefangner" sei, weshalb "ein Hüpfseil (...) bei einem jederzeit möglichen Angriff auf einen Bediensteten leicht als Drosselungswerkzeug genutzt werden könne“ und außerdem bestände die „Gefahr der Störung von Mitgefangenen in den benachbarten Hafträumen durch das Aufschlagen des Seils auf dem Fußboden." Nur der Vollständigkeit halber: ich habe bislang noch zu keinem Zeitpunkt einen Wärter angegriffen!

- Vor wenigen Tagen bat ich darum, mir einen Fuß- oder Basketball während meines Einzelhofganges (seit Jahren sitze ich in Isolation, muss folglich auch die mir zustehende eine Stunde Hofgang alleine verbringen) zur Verfügung zu stellen. Dies nahm Oberregierungsrätin X zum Anlass mich durch einen Wärter, der ihre Worte verlas, zu belehren, dass es sich bei Fuß- und Basketball um so genannte "Mannschaftsportarten" handele an welche zwei Mannschaften beteiligt seien, ich jedoch in der Einzelhaft schlechterdings als Einzelner "keine zwei Mannschaften" bilden könne. Außerdem sei der personelle Mehraufwand der mit einer "Zur-Verfügung-Stellung“ einhergehen würde, der JVA nicht zumutbar.

Ja, Frau X bewegt sich doch - es fragt sich nur: wohin?

Und mit dieser kurzen Zwischenmeldung verabschiede ich mich für heute.
Herzlichst, Thomas Meyer-Falk




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last modified 23.11.2017 | webmaster