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Schreibwarenkauf im Knast, Teil II

Landgericht Karlsruhe entscheidet zu Gunsten des Gefangenen


Justizvollzugsanstalt weigert sich den Gerichtsbeschluss umzusetzen


Wie ich vor knapp einem Jahr schon berichtete werden Gefangene in der JVA Bruchsal davon abgehalten, ihre Schreibwaren preisgünstig einzukaufen. Kosteten im November 2001 z.B. 25 Kuverts noch 0,48 Euro, so müssen wir in der o.g. JVA seit Dezember 2001 1,15 Euro bezahlen; ein Briefpapierblock mit 50 Blatt, der zuvor 0.83 Euro kostete, wird seit 1.12.01 mit 2,45 Euro berechnet. Diese Preisbeispiele ließen sich zahlreich fortsetzen, Preissteigerungen bis zu 500% waren zu beobachten.


Gefangene sind elementar auf Schreibwaren angewiesen, denn nur auf diese Weise können sie Kontakt in die Freiheit halten und kommunizieren, oder aber z.B. Artikel schreiben, vor Gericht ziehen und klagen. Ohne Papier, Kuverts, Stifte ist all dies nicht möglich. Auch wenn es fast überflüssig erscheint es zu erwähnen: eine kostenlose Versorgung durch die JVA Bruchsal erfolgt nicht! In der JVA Stuttgart- Stammheim hingegen ist es üblich, den Gefangenen Papier, Kuverts und Kuli auf Staatskosten zu stellen, wie ich mich im Sommer 2002 während 3 Monate Isohaft selbst überzeugen konnte (zu meinem Aufenthalt dort vgl. 3 Monate Isolation in JVA Stammheim)


Schon vor einem Jahr, bat ich um solidarische Unterstützung meines Anliegens und erfuhr, daß sich zahlreiche Menschen solidarisch erklärten und Protestbriefe z.B. an die JVA schickten. An dieser Stelle danke ich allen UnterstützerInnen sehr herzlich!


Heute appelliere ich erneut an Euch/Sie, denn gegen die oben erwähnte Preissteigerung klagte ich und verlangte, daß ich mir meine Schreibwaren künftig anderweitig, d.h. durch einen anderen Händler besorgen dürfe.


Die JVA verteidigte vor Gericht die Preissteigerung, da diese zugleich eine Erhöhung der Qualität der Schreibwarenartikel bedeutete. Das hier einschlägige Strafvollzugsgesetz gestattet nur Klagen in eigenem Namen, d.h. ich konnte lediglich für ?mein? Recht streiten, jedoch betrifft das Problem alle Gefangenen in Bruchsal.


Mit Beschluss vom 8.10.2002 (AZ: 151 STVK 79/02) entschied das Landgericht Karlsruhe zu Gunsten der Gefangenen und gab meinem Antrag auf gerichtliche Entscheidung statt.


Die JVA, so das Gericht, habe nicht das Recht den Gefangenen zu zwingen, seinen Schreibwarenartikel bei dem teuren Anstaltskaufmann zu erwerben, sie müsse ihm Gelegenheit geben, sie preisgünstig anderweitig zu beziehen.


Trotz dieses eindeutigen Beschlusses, musste ich auch im Oktober 2002 und im November 2002 meine Schreibwaren beim Anstaltkaufmann erwerben und teuer bezahlen. Eine Änderung ist nicht absehbar.


Juristisch vorgebildete LeserInnen werden nun vielleicht daran denken, daß die Justizvollzugsanstalt den Beschluss angefochten und Rechtsbeschwerde erhoben haben könnte. Davon ist mir nichts bekannt- und selbst wenn dem so sein sollte, hätte die JVA einen Eilantrag bei Gericht auf Außervollzugsetzung stellen müssen. Denn das Oberlandgericht sah sich schon Anfang 2002 (OLG Karlsruhe, 1 WS 21/02, 4.2.02) veranlasst, die JVA Bruchsal zu belehren, daß eine Rechtsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung hat. Wie man es auch dreht und wendet, trotz eindeutiger Rechtslage, die mir auch nochmals durch diesen Beschluss vom 8.10.02 bestätigt wurde, darf ich weiterhin nur die teuren Schreibwaren des Anstaltskaufmanns erwerben.


Ich bitte nun die LeserInnen herzlich, höflich formulierte Briefe oder e-mails/FAX?e an folgende Adressaten zu richten und zu fordern, daß obiger Gerichtsbeschluss vom 8.10.02 umgehend umgesetzt wird, damit endlich wieder preiswerte Schreibwaren gekauft werden können:


a.) Anstaltsleitung der JVA

Schönbornstr. 32

D- 76646 Bruchsal

FAX: 07251- 788299

e-mail: poststelle@bruchsal.jva.bwl.de


b.) Justizministerium

Schillerplatz 4

D- 70173 Stuttgard

FAX: 0711- 2792264


Herzlichen Dank!




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last modified 23.11.2017 | webmaster