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Strafvollzug in Niedersachsen

Am 23. März 2010 reichte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag eine Große Anfrage mit 159 Fragen ein, welche sich ausführlich mit dem Strafvollzug (aber auch U-Haft und Sicherungsverwahrung) beschäftigen. Sinn einer solchen Anfrage ist es, von der Landeregierung detaillierte Antworten zu den jeweils aufgeworfenen Fragen zu erhalten.

Nunmehr liegt die Antwort der Landesregierung vom 24.08.2010 vor (Drucksache 16/2755 über das Internet http://www.landtag-niedersachsen.de abrufbar. Für Gefangene besteht die Möglichkeit die Antwort postalisch unter Präsident des Landtags –Drucksachenstelle-, Herr Andreas Petersen Postfach 4407. 30044 Hannover zu erbitten). Auf 119 Seiten, zzgl. 500 Seiten „Anlagen“ bemühten sich die Ministerialbeamten um Antworten auf den detaillierten Fragekatalog der GRÜNEN.

Exemplarisch werde ich im Folgenden Antworten aus den Bereichen Belegungssituation (1.), Vollzugspraxis (2.), Disziplinarmaßnahmen (3.), Gefangenenvertretungen (4.), Offener Vollzug (5.), Untersuchungshaft (6.), Haftlockerungen (7.), Sicherungsverwahrung (8.), Arbeit (9.) und unter „Verschiedenes“ (10.) aus sonst unerwähnt gebliebenen Kapiteln darstellen, um mit einem Schlusswort (11.) den Beitrag zu beenden.


1.) Belegungssituation

Mit insgesamt 7 Fragen, begehrten die GRÜNEN Auskunft über die Zahl der Haftplätze in niedersächsischen Gefängnissen, wollten Details zu Mehrfachunterbringungen in Einzelzellen (hier werden Einzelzellen mit mehreren Insassen/innen belegt) erfahren, aber auch wissen wieviele Sicherungsverwahrte und zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte einsitzen. Auf den Seiten 14-41 der Antwort der Landesregierung kann nun detailliert für die Jahre 2003-2009 die Belegung der einzelnen Anstalten nachgelesen werden.
Was die Zahl der in SV Sitzenden betrifft, so seien 2009 36 Männer und keine einzige Frau in Sicherungsverwahrung untergebracht. Lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen aktuell 190 Männer und 10 Frauen.
Insgesamt 51 Gefangene sind ohne ausdrückliche Zustimmung (d.h. gegen ihren Willen) gemeinschaftlich untergebracht, müssen also ihre Zellen mit anderen Gefangenen teilen.


2.) Vollzugspraxis

Die Fragen Nr. 8-14 des Katalogs der GRÜNEN gehen den Fristen für die Vollzugspläne (darin wird geregelt welche Maßnahmen, z.B. Schule, Schuldenregulierung, Lockerungen für den einzelnen Gefangenen vorgesehen sind), Straftaten innerhalb der Gefängnisse und Entweichungen, sowie den Todesfällen nach.
Um mit letzteren zu beginnen. Waren 2007 noch 7 Todesfälle zu beklagen (davon 4 Suizide), stieg die Zahl 2008 auf 16 (davon 6 Selbsttötungen) und 2009 auf 22 Todesfälle (hiervon 8 Selbsttötungen).
Die höchste Zahl von Straftaten innerhalb der Gefängnisse (begangen von Gefangenen, denn nach den von Bediensteten begangenen Taten wurde- warum auch immer- nicht gefragt) wurde für die JVA Celle verzeichnet, mit zuletzt 46 im Jahr 2009.
Überwiegend handelte es sich jedoch um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, so wie auch in allen anderen Anstalten dieser Deliktbereich die Mehrzahl der Verfahren abdeckt. Körperverletzungen, Angriffe auf Beamte stagnieren auf sehr niedrigem Niveau.

3.) Disziplinarmaßnahmen

Verstoßen Gefangene gegen Weisungen von Beamten oder die Hausordnung, kann der Anstaltsleiter Disziplinarmaßnahmen anordnen (z.B. Entzug von TV-Gerät, Arrest – der in einer kahlen Zelle bis zu 4 Wochen vollzogen wird-, Entzug des Arbeitsentgelts, des Lesestoffs, der Besuche, des Briefverkehrs). Für 2009 meldete die Landesregierung 4885 Disziplinarmaßnahmen; hierin eingeschlossen sind jedoch auch beispielsweise mündliche Verweise, wenn jemand auf dem Flur, anstatt in der Zelle geraucht hat. Arrest, der nur für schwere oder mehrfach wiederholte Pflichtverletzungen verhängt werden darf, wurde in 210 Fällen angeordnet, wobei die JVA Hameln mit alleine 130 Fällen zu dieser Zahl beitrug.
In 44 Verfahren zogen Gefangene gegen die Disziplinierung vor Gericht und waren in 5 Fällen erfolgreich; also in immerhin über 10% der Disziplinarverfahren.


4.) Gefangenenvertretungen

Gefangene haben die Möglichkeit (meist) ein Mal im Jahr aus dem Kreis ihrer Mitgefangenen einige zu wählen, die dann gegenüber den Anstalten ihre Interessen vertreten sollen, wobei anzumerken ist, dass sie kaum Wirkmacht entfalten (können und auch nicht dürfen). So gibt die Landesregierung als „Erfolge“ der Interessenvertretungen an: Bereitstellen von Wasserspendern auf den Gefängnishöfen (JVA Vechta), Behebung von Funktionsmängeln der Satellitenanlage (JVA Celle), Ergänzungen des Sortiments des Gefängnisladens (JVA Meppen) und ähnliches mehr auf diesem Niveau.


5.) Offener Vollzug

Immerhin 13 Fragen widmet sich die Anfrage der Unterbringung von Gefangenen im OV; dort können Gefangene tagsüber meist die Anstalt verlassen um in Freiheit zu arbeiten. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Form des Freiheitsentzuges nicht ganz so entsozialisierend wirkt, wie die Unterbringung im geschlossenen Vollzug; dennoch ist letzterer die Regel.
Die Zahlen, in welcher JVA wieviele Gefangene im OV untergebracht sind, muss sich der Leser –leider- mühsam selbst ausrechnen, da diese im umfangreichen Statistikteil (S.14ff) enthalten sind. Demnach waren von 1369 Plätzen im Offenen Vollzug nur 867 belegt, was die Regierung auf ihre restriktivere Gewährung dieser Vollzugsform zurückführt.


6.)Untersuchungshaft

Während Untersuchungsgefangene dem Gesetz nach als unschuldig zu gelten haben, sind deren Haftbedingungen in der Regel restriktiver als die von Strafgefangenen. Einer Statistik (Seite 69 der Drucksache) können die Zellenaufschlusszeiten für Untersuchungsgefangene, aufgeschlüsselt nach einzelnen Anstalten entnommen werden. Die Werte schwanken von 1 Stunde am Tag (JVA Uelzen) bis zu 7,33 Stunden (JVA Oldenburg).
Laut einer Fußnote soll die Praxis in der JVA Uelzen geprüft werden. Anlass für diese Prüfung der sehr kurzen Zellenöffnungszeit war offenkundig die Anfrage der GRÜNEN. Für Gefangene ist es wichtig miteinander zu reden, sich treffen zu können, allzumal während der U-Haft.
Ausführlich werden auch die (angeblichen oder tatsächlichen sei dahingestellt) Freizeit- und Betreuungsangebote der einzelnen U-Haftanstalten erläutert. Ob Sport-, Skat-. Gesprächsgruppen, zumindest auf dem Papier liest sich das Angebot gut.
In der Realität stellt sich dann für die Inhaftierten das Freizeitprogramm jedoch des öfteren als wesentlich magerer heraus.


7.) Haftlockerungen

Ob Ausgang, Hafturlaub oder auch Ausführung (bei letzterer werden Gefangene von Wärtern begleitet/bewacht), jede Form der Haftlockerung ist wichtig für eine Wiedereingliederung und für die Stabilisierung z.B. familiärer Beziehungen und Bindungen.
Insofern ist es doch aussagekräftig, wenn die Regierung einräumt (a.a.O., Seite 75), dass 2009 nur 1740 Gefangene im Zeitraum drei Monate vor der Entlassung Lockerungen in Form von Ausgang, Urlaub, Freigang erhielten.
Im selben Jahr wurden aber 4605 Inhaftierte entlassen. Man muss es sich selbst ausrechnen (denn das hat die Regierung in ihrer Antwort unterlassen): 2865 Gefangene wurden aus der Haft entlassen ohne zuvor eine der genannten Lockerungen erhalten zu haben. Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass es keineswegs außergewöhnlich ist, dass Gefangene nach 5, 10, 15 und mehr Jahren im Gefängnis ohne jegliche vorherige Lockerung einfach auf die Straße gesetzt werden. Man kann sich ausmalen, dass dies nicht gerade förderlich ist um erneute Straffälligkeit zu verhindern.
Zu Verurteilungen im Rahmen von Lockerungen (also „Missbrauch“ der Lockerungen zur Begehung neuer Straftaten) kam es nur in wenigen Fällen. Für 2007 und 2008 werden jeweils 11 Fälle ausgewiesen, für 2009 derer fünf.

Meist sind es jedoch keine schweren Delikte, sondern Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Betäubungsmittelbesitz.


8.) Sicherungsverwahrung (SV)

Wer in SV sitzt, der hat die Freiheitsstrafe schon verbüßt und sitzt nun (auf Grundlage eines Gesetzes von 1933!) aus rein präventiven Erwägungen, nämlich weil man vielleicht Straftaten begehen könnte, weiterhin hinter Gittern. So perspektivlos diese Form der Haft, so origineller die Maßnahmen der Justiz; dazu befragt, wie man denn die Verwahrten behandele, gibt das Ministerium u.a. zur Auskunft, man biete Trainingskurse an, welche sich mit Antiaggression beschäftigen, aber auch, zur Hebung sozialer Kompetenzen Kurse mit dem Namen „Fit for Life“ (a.a.O., S.87). In der JVA Celle, in der in Niedersachsen die SV vollstreckt wird, habe man sogar einen extra Hof für die Verwahrten, veranstalte dann dort auch mal einen Grillabend zur Hebung der Stimmung.

Verwahrte dürften –im Gegensatz zu Strafgefangenen- ihre Zellen „in beschränktem Umfang mit privaten Kleinmöbeln“ ausstatten.

In den Jahren 2003-2009 seien sechs Sicherungsverwahrte auf freien Fuß gesetzt worden; keiner von diesen sei bislang in einer Weise auffällig geworden, die eine erneute Verurteilung ohne Bewährung nach sich gezogen habe. Ein Ex-Verwahrter sei mittlerweile verstorben, ein anderer wegen Diebstahls zu einer geringen Geldstrafe verurteilt worden.


9.) Arbeit

Gefangene und Verwahrte sind nach dem Gesetz zur Arbeit gezwungen (Artikel 12 Grundgesetz spricht ausdrücklich von Zwangsarbeit). Ungewöhnlich kurz wird dieser Komplex nur 1 ½ Seiten abgehandelt. Die Mehrzahl der arbeitenden Gefangenen wird in sogenannten „Unternehmerbetrieben“ (in Anstalten eingerichtete Betriebe externer Unternehmer) eingesetzt. Für 2009 werden 1691 Gefangene notiert. Weitere 847 Insassen/innen leisten Hilfstätigkeiten (z.B indem sie die Flure putzen) und 392 Gefangene sind in „Eigenbetrieben“ (z.B Gefängnisküchen/Anstaltswäschereien) tätig. Nur 154 Gefangenen ermöglichte man im selben Jahr eine „aus- und weiterbildende Maßnahme“ (a.a.O., S.113).


10.) Verschiedenes

Weitere Fragen und Antworten, die sich der Landtags-Drucksache entnehmen lassen, beziehen sich auf Senioren im Gefängnis (deren Zahl ist seit Jahren ansteigend), auf die Personalsituation, den Jugendstrafvollzug, aber auch Genderaspekte werden thematisiert (Umgang mit transsexuellen Gefangenen).
Nicht fehlen darf ein Eigenlob der Regierung; sie stellt ihrer Antwort ein Vorwort voran. Dort heißt es zwar, „es gibt nichts, was man nicht noch besser machen könnte“ (a.a.o., S.12), um dann aber darauf hinzuweisen, dass man „gemeinsam mit den engagierten und innovativen Bediensteten (...) in den kommenden Jahren die Zukunft gestalten und für die anstehenden Fragen praxisgerechte und erfolgsversprechende Konzepte erarbeiten und umsetzen“ werde.


11.) Schlusswort

Die Große Anfrage erlaubt, bei allen Vorbehalten, einen aktuellen Einblick in den Strafvollzug; und auch wenn der Vollzug von Bundesland zu Bundesland im einzelnen differiert, steht der niedersächsische Vollzug auch exemplarisch für die gesamte Republik. Viele Fragen wurden im Ergebnis unbeantwortet gelassen, da angeblich der Aufwand zur Beantwortung unverhältnismäßig hoch gewesen wäre.
Auch gibt es bei aller Detailfreude der Fragesteller wichtige Themenbereiche die völlig unerfragt blieben: zu nennen sei an erster Stelle die langdauernde Isolierung von Gefangenen. Es gibt Gefangene, die sich seit 15 und mehr Jahren in Isolationshaft oder sonstwie auf „Sicherheitsstationen“ in Absonderung befinden und denen keinerlei Perspektive eröffnet wird (z.B. Peter W. in der JVA Sehnde und Günter Finneisen in der JVA Celle. Zu letzterem vgl. auch seine Karikaturen auf der Webseite http://www.freedom-for-thomas.de/)

Es bleibt zu hoffen, dass Anfrage und Antwort nicht in der Schublade verschwinden werden, sondern sich in den aufgezeigten Problemfeldern Verbesserungen zu Gunsten der gefangenen Menschen ergeben werden- gerade in einer Zeit, in der massiv Stimmung gegen Gefängnisinsassen erzeugt wird, sei es durch die Massenmedien oder Politiker/innen.


Thomas Meyer-Falk
z.Zt. JVA-Z. 3113, Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal
http://www.freedom-for-thomas.de/
http://www.freedomforthomas.wordpress.com/




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last modified 23.11.2017 | webmaster