de | en


index


texte


soli-aktionen


thomas


links


situation


karikaturen


impressum
Die Vollzugsbeamten und ihr schmutziges Geschirr



Die Gefängniswelt hält an ihren Rändern auch kleine Episoden bereit, über die sich trefflich streiten lässt. Sind es nun Petitessen oder steckt mehr dahinter? Heute geht’s in die Niederungen des schmutzigen Essgeschirrs. In der Freiburger Sicherungsverwahrung war es nämlich üblich, dass die als Stationsreiniger tätigen Insassen den uniformierten Vollzugsbeamtinnen und –beamten das Geschirr reinigten. Nunmehr wurde es strikt verboten, am 10. Oktober gab es zudem eine Belehrung der entsprechenden Insassen durch den Bereichsdienstleiter. Bei Verstößen gegen das Verbot könne es offenbar disziplinarische Verfahren gegen die entsprechenden Insassen (!) geben, so wurde es mitgeteilt.

Das Schmutzgeschirr

Täglich viele Stunden bringen die Bediensteten in den Stationsbüros zu, trinken dort Kaffee, nehmen ihr Mittagessen ein oder verpflegen sich sonst wie. Einige Beschäftigte wuschen danach selbst ihr Geschirr. Wie meinte Herr W., er sei schon selber erwachsen, er brauche niemanden, der ihm seine Tasse ausspüle. Außerdem wisse er auch nie, was ein Insasse möglicherweise noch so mit der Tasse anstelle, zum Beispiel hineinspucke. In der Regel jedoch sammelte sich das Geschirr in einer Kiste an und wurde dem Stationsreiniger übergeben um es zu säubern. Es gab jene Verwahrte, die das eher murrend erledigten, aber es gab auch jene, die mit viel Liebe und Enthusiasmus dieser Arbeit nachgingen.

Die Intervention

Rechtlich erschien das Vorgehen problematisch, denn in der Stellenbeschreibung der Stationsreiniger ist diese Dienstleistung nicht vorgesehen, somit haben die Beschäftigten streng genommen eine Arbeitsleistung von Insassen in Anspruch genommen, ohne dafür entsprechend zu vergüten oder dem Land die Kosten zu erstatten. Es handelte sich also um eine kostenlos gewährte Dienstleistung. Eine sehr formale Herangehensweise, aber in einem Gefängnis soll ja eingeübt werden, sich künftig rechtstreu zu verhalten, also nicht mehr gegen Gesetze zu verstoßen.

Nun ist zudem den Beschäftigten im Justizvollzug jegliche geschäftliche Tätigkeit mit Insassen untersagt, dazu zählen einerseits die klassischen Rechtsgeschäfte wie Kauf, Miete, Leihe. Aber auch die Annahme von Geschenken. Wäscht ein Insasse das Geschirr eines Beamten oder einer Beamtin, so haben wir es mit einer Form einer unentgeltlich gewährten Zuwendung zu tun (ähnlich den bekannten Korruptionsverfahren, wo z.B. ein Gärtnereibetrieb einem Mitarbeiter einer Gemeinde, der über die Vergabe von entsprechenden Aufträgen zu entscheiden hatte, kostenlos den Garten pflegen ließ). Man bewegt sich hier also mindestens im Dunstkreis von Straftaten im Amt, als da wären Vorteilsannahme oder gar Bestechlichkeit.

Auf ein erstes Schreiben hin wurde die Praxis untersagt, wonach Inhaftierte den Bediensteten das Geschirr reinigen. Allerdings kam das im Alltag nicht wirklich an und blieb weitestgehend unbeachtet. Ein Beamter soll sogar ganz offen bekundet haben, so berichtete es ein Insasse, ihn interessiere diese Anweisung „einen Scheißdreck“. Nachdem ein anderer Insasse den Sachverhalt beim Anstaltsleiter vorgetragen haben soll, wurde am 10. Oktober unmissverständlich die entsprechende Anweisung erteilt. Wenn es auch etwas skurril anmutet, dass die Insassen es sind, denen man Disziplinarverfahren androht und nicht etwa den Beschäftigten, die ja die Dienstleistung einforderten. Aber vielleicht fand eine solche entsprechende Belehrung auch der Bediensteten tatsächlich statt, ob dem so ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Die kritische Beurteilung durch eine Psychologin

In einem Gespräch mit mir bekundete eine Anstaltspsychologin sinngemäß, es handele sich doch um eine völlig unverhältnismäßige Art des Umgangs, sich wegen so etwas überhaupt zu beschweren und damit wertvolle Ressourcen der Justiz in Anspruch zu nehmen, die anderweitig viel sinnvoller hätte eingesetzt werden können. Zudem würde nun die „Freiheit“ (Zitat) der Stationsreiniger eingeschränkt, die nämlich vielleicht sehr gerne den Beamtinnen und Beamten das Geschirr gewaschen hätten, was ja zu einem normalen Umgang gehöre und wir sollten schließlich auf ein normales Leben vorbereitet werden. Jetzt dürften sie es aber nicht mehr und damit sei dann deren Freiheit, das betonte die Psychologin wiederholt, eingeschränkt.

Sich über das Schmutzgeschirr der Bediensteten zu beschweren sei im übrigen ein Indiz für die Schwere der Persönlichkeitsstörung, denn kein normaler Mensch würde wegen solch einer Kleinigkeit irgendetwas schreiben. Mit Macht und Ausnützen einer Machtstellung habe die nun beendete Praxis nichts zu tun. Hier sei es nie um Macht gegangen.

Die kritische Beurteilung der Beurteilung der Psychologin

In dem Gespräch mit der Gefängnispsychologin hatte ich die Machtfrage in den Raum gestellt. Selbstverständlich kann sich der Insasse auch weigern, das Geschirr zu waschen, aber weil es die Bediensteten sind, die Vermerke über Wohlverhalten oder Fehlverhalten fertigen, die maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Haftalltag haben und sie es sind, die die Zellen durchsuchen, aber auch die sonstigen Lebensbedingungen zumindest mitentscheiden, sei „echte Freiwilligkeit“ nicht gegeben. So meine These. Es besteht nämlich ein eklatantes Machtgefälle zwischen den Insassen einer Haftanstalt einerseits und den dort tätigen Vollzugsbediensteten andererseits.

Das wollte die Psychologin so nicht gelten lassen, denn wir seien hier in einer (sozial)therapeutisch geführten Einrichtung, wo ganz normales Leben eingeübt werden solle, da gehe es doch gar nicht um Macht.

Was soll ich sagen, bei dem Vorgang selbst handelt es sich erstmal tatsächlich um eine Marginalie, jedoch steht er meines Erachtens pars pro toto für den Haftalltag.

Den Insassen soll eigentlich durch Bedienstete vermittelt werden, sie mögen sich künftig an Recht und Gesetz halten, zugleich werden jedoch Dienstleistungen eingefordert, deren Legalität zumindest zweifelhaft erscheint. Was auch durch die nun harsche Reaktion der Anstaltsleitung belegt wird. Denn hätte alles seine Richtigkeit, würde nun nicht mit Disziplinarverfahren gedroht werden. Wer darauf hinweist, dass zumindest zweifelhaft ist, dass sich die Beschäftigten kostenlos das Geschirr waschen lassen, der gilt dann als der eigentliche Störer (und als der in der Persönlichkeit gestörte), nicht etwa der die Dienstleistung einfordernde Bedienstete!

Und ja, in einer Wohngemeinschaft wäre das etwas gänzlich anderes, dort leben Menschen freiwillig zusammen und man wäscht sich auch gegenseitig das Geschirr ab (obwohl der Küchendienst in einem Großteil der WG’s immer wieder beliebter Kristallisationspunkt von Diskussionen und Streitigkeiten sein soll). Man unterstützt sich gegenseitig, isst miteinander, lebt miteinander. Deshalb ist es auch ganz selbstverständlich, dass sich Insassen gegenseitig das Geschirr waschen, zumal wenn sie eben noch zusammen gekocht und gegessen haben!

Betrachten wir aber die Beziehung zwischen den staatlichen Bediensteten und Insassen, so haben wir es mit einer psychologisch, rechtlich, sozial und ebenso machttheoretisch wie machtpraktisch völlig anders zu verortenden Lebenssituation, aber auch Klassenlage zu tun. Hier die Fiktion einzubringen, Insassen würden gerne und freiwillig jenen Beschäftigten, welche ihnen ihre Zellen, also ihren privaten Rückzugsraum durchsuchen, sie auf Anordnung auch fesseln, abends in die Zellen einschließen, das Geschirr waschen, lässt den Schluss zu, dass Facetten der Wirklichkeit auf bedenkliche Weise ausgeblendet werden.

Das Ende

Ich finde es traurig, sollte es tatsächlich Insassen geben, die aus lauter Sympathie für die jeweiligen Bediensteten „gerne“ deren Schmutzgeschirr tagtäglich gewaschen haben, denn dies fiele dann mutmaßlich in jenen Bereich, der als „Stockholm-Syndrom“ bekannt ist.

Der Haftalltag ist geprägt von vielen solcher „Marginalien“. Da wurden Bedienstete üppig bekocht (was in den letzten Jahren etwas reduziert wurde), mit Kuchen bedacht, aber auch handwerkliche Dienstleistungen erbracht. Alles immer gänzlich „freiwillig“. Das wird es auch weiterhin geben, eben weil hier Menschen leben und Menschen arbeiten.

Es sollte jedoch auch immer wieder auf solche Situationen hingewiesen werden. Wie man sieht, wird dies dann jedoch umgehend pathologisiert und diskreditiert, was ich für eine recht spannende Selbstauskunft des Systems „Justizvollzug“ halte.

In diesem Sinne: Immer schön das Geschirr sauber halten.

Thomas Meyer-Falk, z. Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str. 8, D-79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de




Creative Commons-Lizenzvertrag           
last modified 22.10.2019 | webmaster