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Nichts neues vom Bundeskriminalamt – der Fall Frank Magnitz



Januar 2019: ein Video aus Bremen macht überregional Schlagzeilen, denn es soll zeigen, wie der AfD Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz niedergeschlagen wird. Der Abgeordnete phantasierte sodann von einem „links-extremistisch“ motivierten Mordanschlag, durchgeführt mit einem massiven Schlagwerkzeug. Die Polizei griff das dankbar auf und seitdem ist der Fall als „Politisch motivierte Kriminalität – links -“ (PMK – links -) in den Polizeistatistiken und auch Verlautbarungen eingestuft, wiewohl es hierfür keinerlei Belege gibt, sieht man mal von den haltlosen Äußerungen des Abgeordneten und seiner AfD-KameradInnen ab. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hat den Vorgang mehrfach an prominenter Stelle ebenfalls dankbar aufgegriffen.



Ein Schreiben des Bundesinnenministeriums (BMI)

Ich dachte mir, ich schaue mal was passieren wird, wenn ich via Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages einfordere, dass die ohne jede sachliche Anhaltspunkte erfolgte Einstufung des Vorfalls als „PMK – links“, nicht nur zurückgenommen werde, sondern zugleich verlange, dass genauso prominent seitens des BKA zu verlautbaren sei, dass es für diese Einstufung keinerlei Belege gebe. Denn es ist das BKA das den Schubservorgang in seinen Publikationen und auch auf seiner Internetseite als anschaulichen Beleg für die Zunahme durch die linke Szene ausgeübte Gewalt anführt und weiterhin behauptet, es handele sich um politisch motivierte Kriminalität aus dem linken Spektrum.

Ein Ministerialdirigent des BMI fand dann den Ausweg. Mit seinem Schreiben vom 22.10.2019 an den Petitionsausschuss teilte er mit, eine Rücknahme der Einstufung komme nicht in Betracht, denn das BKA sei für die Einstufung gar nicht verantwortlich. Die Zuordnung habe die Bremer Polizei eigenständig vorgenommen und solange es von dort keine Änderungsmitteilung gebe, habe man nichts zu veranlassen.



Bewertung

Es genügt also, wenn auf Zuruf eines AfD-Abgeordneten ein angeblich von Linken durchgeführter „Mordanschlag“ herbei halluziniert wird, damit die deutschen Polizeibehörden, ob im Land oder im Bund, sich ‚Seit an Seit‘ der AfD stellen und mit ihr gemein machen. Da hilft es auch nichts, dass sich schon kurz nach der Tat herausstellte, das Magnitz gelogen hatte. Er hatte den Schubser nämlich als Angriff mit einer Schlagwaffe dargestellt, obwohl auf dem Video einer Überwachungskamera deutlich zu sehen war, dass kein Schlagwerkzeug Verwendung gefunden hatte.

Vergleicht man dies nun mit Fällen, in welchen es tatsächlich Mordanschläge gibt, vornehmlich auf Migrantinnen oder Linke und die TäterInnen antisemitische oder rechtsextreme Parolen grölen, dann ist festzustellen, dass die bundesdeutschen Polizeibehörden davor zurückschrecken, sich ‚Seit an Seit‘ der Opfer zu stellen. Da werden Anschläge nur zögerlich, wenn überhaupt, als „politisch-rechts“ motiviert eingestuft.

Und so verbreiten die Polizeibehörden also weiterhin, und dies mit dem Segen von Bundetag und BMI, das Märchen, Magnitz sei Opfer „politisch motivierter Kriminalität – links“ geworden.



Thomas Meyer-Falk, z.Zt. JVA (SV), Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

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last modified 12.12.2019 | webmaster