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Knast in Meppen – Nackt ausziehen vor der TV Kamera!

Knast in Meppen – Nackt ausziehen vor der TV Kamera!


Auch wenn ich selbst über kein Fernsehgerät verfüge, so berichten mir doch Dritte gelegentlich über Berichte die im Fernsehen laufen.
Im Frühjahr 2006 schrieb mir ein Insasse aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Sehnde
(Niedersachsen) er habe im Fernsehen einen Bericht gesehen, wie ein Gefangener der JVA Meppen (Niedersachsen) bei einer nächtlichen Razzia, die von einem Privat -TV- Kamerateam begeleitet worden sei, sich vor der Kamera der Filmcrew und den Wärter habe nackt ausziehen müssen.

Da ich, selbst in Haft sitzend, weiß, wie wenige Gefangene bereit sind sich zu beschweren, hielt ich es für sinnvoll beim, Landtag, sowie der Justizministerin nachzufragen, ob das wohl eine Abu- Ghraib- Light- Veranstaltung gewesen sei; wir erinnern uns sicher alle an die US- Wärter die in Abu Ghraib u.a. Gefangene nackt fotografierten.

Es dauerte fast ein Jahr, bis der Düsseldorfer Landtag (Eingabe – Nr. : 03072/01/15) mir mitteilte, man habe meine Petition der Regierung als „Material“ überwiesen; dies heißt, man stellte ihr anheim, die Eingabe zum Anlass zu nehmen, ggf. Richtlinien zu erlassen. Kurz gesagt, man sah mein Vorbringen für berechtigt an.

Denn wie sieht die Rechtslage aus?
§ 84 Absatz 2 Strafvollzugsgesetz gibt dem Personal das Recht Gefangene zu durchsuchen, auch unter vollständiger Entkleidung; jedoch dürfen keine weiteren Gefangenen anwesend sein. Zudem ist das Schamgefühl zu schonen.

Es versteht sich- eigentlich - von selbst, dass wenn keine Mitgefangenen anwesend sein dürfen, dies erst Recht für anstaltexterne Personen und insbesondere Kamerateams gilt.

Mit Bescheid vom 18.04.2007 (Az. : 4514 E – Meppen – 305. 16/06) teilte mir Dr. Berckhauer vom Justizministerium Nordrhein- Westfalen nunmehr mit, man habe meine Eingabe zum Gegenstand einer Fortbildung gemacht. Jedoch sei den Wärtern welche die Filmaufnahmen 2006 duldeten kein Vorwurf zu machen, da diese - Zitat – „die Situation rechtlich nicht überblickt und daher auch nicht erkannt (hätten), dass sie die Aufnahme hätten unterbrechen müssen.“
Aber man werde „ dafür sorgen, dass sich keine ähnlich belastende Situation für beteiligte Gefangene ergeben.“

Im Grunde stellte das Ministerium dem JVA- Personal ein (geistig- intellektuelles) Armutszeugnis aus, denn die konkrete Situation war rechtlich glasklar.
Auch wenn es – zugegebenermaßen – keiner exorbitanten Geisteskräfte bedarf um als Wärter in einer Anstalt tätig zu sein, beinhaltet die mehrjährige Ausbildung doch auch rechtliche Rahmenbedingungen. Und nach den Bildern nackter Gefangener aus Abu – Ghraib- (Irak) die die Welt erschütterten, muss auch dem letzten Wärter klar sein, dass es gegen die Menschenwürde verstößt, diesen im Angesicht eine Kamerateams eines Fernsehsenders, einer mit vollständiger Entkleidung verbundenen Durchsuchung zu unterziehen!


Thomas Meyer – Falk c/o JVA Z. 3117, Schönbornstrasse 32
76646 Bruchsal http://www.freedom-for-thomas.de

Weiterführende Links zum Artikel :

http://www.justizvollzugsanstalt-sehnde.niedersachsen.de/master/C5940405_L20_D0.html

http://www.justizvollzugsanstalt-meppen.niedersachsen.de/master/C5939536_L20_D0.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Abu-Ghuraib-Folterskandal

http://www.jvs.nrw.de/aufgaben/intro.htm







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last modified 21.11.2017 | webmaster