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Kölner Polizeiskandal - Gerechtigkeit für einen von doitschen Polizisten ins Koma geprügelten Mann?

Mitte Mai 2002 wurde die Kölner Polizei zu einer Familienstreitigkeit gerufen, der sich der vorläufigen Festnahme angeblich widersetzende Mann wurde zusammengeschlagen, und nach Aussagen sogar von PolizeikollegInnen, auf der Polizeiwache weiter schwer mißhandelt. Ein medizinischer Sachverständiger erkannte z.B. ein Hämatom am Kopf des Opfers, das die typischen Spuren eines Schuhabdrucks zeigt.

Wenige Tage nachdem das Opfer ins Koma fiel, ist es gestorben.

Von Anfang an wurde lediglich wegen "Körperverletzung im Amt" gegen zwei Polizisten ermittelt. Nachdem der Mann jämmerlich verreckte, wird nun nur wegen "Körperverletzung mit Todesfolge" ermittelt. Wegen der öffentlichen Proteste sah man sich gezwungen gegen zwei Polizisten Haftbefehle zu erlassen. Gegen einen der Polizisten gab es schon in der Vergangenheit zahlreiche Anzeigen wegen Übergriffen und allesamt wurden sie eingestellt.

Wir kennen die ?gründlichen? Ermittlungen der doitschen Justiz, wenn Menschen wie du und ich Opfer von Übergriffen durch die Polizei werden. Selbst wenn Videoaufzeichnungen vorliegen (wie vor wenigen Jahren in Hamburg, als ein polizeikritischer Journalist niedergerissen und gravierend verletzt wurde, alles vor laufender Kamera! Der Bundesgerichtshof sprach die Polizisten frei!) schafft es die Justiz, die Polizisten einer Strafe zu entziehen.

Wer erinnert sich, so es denn überhaupt einmal zu einer Strafe kommt, beispielsweise des namenlosen Griechen, der 1997 in Nürnberg von einer Polizistin in ?Putativnotwehr? hinterrücks erschossen wurde?

Gäbe es die Putativnotwehr nicht längst, sie müßte speziell für die Polizei erfunden werden: dabei handelt es sich um eine "wahnhaft" angenommene Notwehrlage. D.h. der/die PolizistIn muß nur glaubhaft versichern sich bedroht oder angegriffen gefühlt zu haben (z.B. verdächtiger Griff des Opfers in die Jackentasche, verdächtiges Schimmern in der Hand des Opfers?) und schon ist sie da! Die Putativnotwehr führt zu Strafmilderung. O.g. Polizistin sagte aus, sie hätte gedacht eine Waffe gesehen zu haben, weshalb sie dem weglaufenden Griechen "er flüchtete bei einer Personenkontrolle" ruck-zuck Schüsse in den Rücken nachjagte, eine Waffe hatte der Grieche nicht. Tja, schon im Wilden Westen galten Schüsse in den Rücken nicht gerade als schlagendes Indiz für Notwehr, vor doitschen Richtern schon ? solange die Angeklagten der Polizei angehören. Verständnisvolle Richter verurteilten die Dame der Polizei zu 2000 ¤ Strafe (die selbe bayrische Justiz verurteilte im selben Jahr den bayrischen Sänger und Poeten Söllner zu 60.000 ¤ Geldstrafe, weil er die Ehre des bayrischen Innenministers Beckstein schwer verletzt habe, indem er diesen bei einem Konzert als "WC-Stein" bezeichnet und festgestellt habe, Beckstein sei aus einem Häufchen Vogelscheiße entstanden).

Und nun Köln! Geschlagen "gefesselt" und weiter geschlagen und getreten. Ins Koma, in den Tod geprügelt! Und?! Wird sofort wegen versuchten Mordes ermittelt und nach dem Tod des Opfers wegen vollendetem Mord? Aber nicht doch! Läppische Körperverletzung im Amt mit Todesfolge ist der vorgeworfene Tatbestand. So kann man es auch sehen! Mord ist Körperverletzung mit Todesfolge.

Wer heute mit einem Stiefel einen am Boden liegenden Polizisten (mehrfach) ins Gesicht und in die Rippen tritt und dieser landet im Koma, findet sich sofort mit dem Mord(versuchs)-Vorwurf konfrontiert! Aber ein Polizist der gleichen tut, nur, das nun das Opfer ein normaler Bürger ist, der wird geschont, gehätschelt und man hebt den Zeigefinger: "Du böser, böser Junge du!".

BGSler töten während einer Abschiebung den "Schübling", Polizisten in Thüringen erschießen in einem Hotel einen harmlosen Wanderer, eine Polizistin tötet einen wegrennenden Griechen in "Putativnotwehr", Polizisten erschießen durch zig Schüsse einen Behinderten, weil dieser ein Kindergewehr in der Hand hält. Zig solcher Fälle gibt es, und das sind lediglich jene Fälle bei denen die Opfer zu Tode gekommen sind. Bestraft wurde und wird so gut wie nie ein/e PolizistIn und selbst 2000 ¤ sind keine Strafe (in Afrika müssen Wilderer aus Europa meist mehr Geld auf den Tisch legen um z.B. ein Nashorn "erlegen" zu dürfen).

Und so wird auch im Kölner Verfahren wirkliche "Gerechtigkeit" nicht erwartet werden dürfen. Die Polizisten werden - je nach Grad der öffentlichen Empörung - ein paar Euro Geldstrafe oder eine paar Monate Bewährungsstrafe erhalten, sofern nicht (wohlwollende) Gutachter "herausfinden", daß das Opfer im Grunde selbst schuld war, z.B. einen organischen Defekt hatte (hierauf wird schon jetzt spekuliert, da von "Herzfehler" die Rede ist).




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last modified 21.11.2017 | webmaster