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Strafsache wegen Kanzler Schröder - Neuigkeiten im Verfahren gegen Thomas Meyer-Falk

Vergangenes Jahr berichtete ich über den widerspenstigen Amtsrichter MÜLLER vom Amtsgericht Karlsruhe und wie dieser erst durch das Landgericht Karlsruhe dazu gebracht werden konnte, mir in "meiner" Strafsache Akteneinsicht zu gewähren ( " Akteneinsicht für Angeklagten Meyer-Falk").

In jener Strafsache geht es um den Vorwurf, dass ich Bundeskanzler SCHRÖDER 1999 als Speichellecker BUSH's bezeichnet sowie andere Politiker beleidigt, bzw. bedroht haben soll. Obwohl die Akten schon seit 1999 bei Gericht vor sich hindümpeln, hat Richter MÜLLER nun scheinbar die Arbeitswut gepackt und er rief meinen Verteidiger an und regte an, ich möge doch endlich ein Geständnis ablegen.

Meine "Vorteile" laut Richter MÜLLER wären: Ich würde mir das mehrmalige Vorführen zu mindestens vier Verhandlungstagen "ersparen" (z.Zt. sitze ich in Bruchsal in Isolationshaft) und man wäre bereit, das 2000 in anderer Sache gegen mich ergangene Urteil (2 Jahre 3 Monate wegen Beleidigung von Richtern und Gefängnisjuristen) "lediglich" um 12 Monate auf 3 Jahre 3 Monate aufzustocken!

Mein Verteidiger informierte mich pflichtgemäß von diesem "Sonderangebot", denn im Falle der Weigerung dieses anzunehmen, könnte der Richter MÜLLER bis zu insgesamt 4 Jahre verhängen, aber ich nehme es - selbstverständlich - nicht an, sondern mache weiterhin von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Ob ein Vorsitzender Richter ohne Absprache mit den Schöffen ein solches "Angebot" machen darf, sei dahingestellt.

Richter MÜLLER (Amtsgericht, Abt. C1, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe; Telefax 0721/9266647) beweist jedenfalls, wie schon 2003, seine "Kreativität" im Umgang mit der Menschenrechtskonvention und den Grundregeln des Strafprozessrechts. So will er die richterliche Vernehmung von Zeugen (Kanzler SCHRÖDER, die Ministerpräsidenten STOIBER und TEUFEL, Landesinnenminister BECKSTEIN) durch schriftliche Stellungnahmen dieser Personen ersetzen, obwohl mein Verteidiger und ich dieser Verfahrensweise explizit und mehrfach widersprochen haben.

Das einschlägige Prozessrecht sieht vor, dass im Falle des Fehlens der Zustimmung des Angeklagten und seines Verteidigers, solche Stellungnahmen nicht in den Prozess eingeführt werden dürfen und Art. 6, Abs. 3 Europ. Menschenrechtskonvention gestattet dem Angeklagten als Minimalrecht u.a.: "Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen". Folglich sieht § 50 Strafprozessordnung vor, dass Politiker zwar nicht zu Prozessen als Zeugen erscheinen brauchen, sie jedoch zumindest von einem Richter am Ort ihres Amtssitzes, bei z.B. SCHRÖDER also: Berlin, zu vernehmen sind. Der Verteidiger oder die Verteidigerin eines Angeklagten hat hierbei ein Anwesenheits- und Fragerecht. Dieses Fragerecht will der Richter unterlaufen.

Die beharrliche Weigerung des Richters MÜLLER, die Minimalrechte des Angeklagten, d.h. meiner Person zu achten, könnte auf politischen Druck hindeuten, wobei es sich hierbei lediglich um eine Vermutung meinerseits handelt. Erklärte doch 2003 der zurückgetretene baden-württembergische Justizminister Prof. Dr. Ulrich GOLL in einem Fernsehinterview ("Nachtcafe", SWR-Fernsehen), er sei Ende 2002 aus dem Amt geschieden, da der psychische Druck zu groß gewesen, er von Gefangenen bedroht worden sei und er Tag und Nacht eine Pistole bei sich führe. Wenige Monate zuvor war GOLL als Zeuge vom Amtsgericht Stuttgart vernommen worden, wo er seine "Pistolen-Geschichte" schon einmal zum Besten gegeben hatte.

Ich bin zwar Red-Skin und Anarchist, sitze aber seit Jahren in strenger Einzelhaft, alle Sozialkontakte werden überwacht, kontrolliert, notiert; da mutet es schon - zurückhaltend formuliert - skurril an, wenn ein ehemaliger Justizminister derartiges von sich gibt. Und deshalb ist es sicherlich nicht völlig abseitig, darüber zu spekulieren, ob auf Richter MÜLLER politischer Druck ausgeübt wird, das Verfahren endlich über die Bühne zu bringen. Die neue baden-württembergische Justizministerin Corinna WERWICK-HERTNECK würde sich solch einen Verdacht vielleicht verbitten, und in den Akten lassen sich wohl kaum Belege dafür finden. Aber gilt wirklich: Was nicht sein darf, das nicht sein kann?

Über den politischen Charakter der bundesdeutschen Justiz wurde schon viel geschrieben, selbst ehemalige Staatsanwälte (wie z.B. Heribert PRANTL, heute: Leiter des Ressorts Innenpolitik der "Süddeutschen Zeitung") beklagen die politische Einflussnahme durch die Vorgesetzten und das Ministerium, vor allem, wenn in ein Verfahren in irgendeiner Weise Politprominenz involviert ist.

Ich erwarte jedenfalls von diesem Richter MÜLLER kein faires Verfahren, wie ich überhaupt von der (bundesdeutschen) Justiz in toto derartiges nicht erwarte, denn dieses politische System ist nicht auf Gleichberechtigung der Menschen ausgerichtet. Es etabliert und zementiert vielmehr Ungleichheit und Ungerechtigkeit als elementare Faktoren der kapitalistischen Gesellschaft. Die Widerstandsmöglichkeiten hiergegen in einem Gefängnis, zumal in Isolationshaft sind denkbar gering, aber sie existieren. Eine Alternative ist z.B., sich dem Diktat der Zwangsarbeit (Art. 12 Grundgesetz, § 41 Strafvollzugsgesetz) zu verweigern. Ich selbst bekam das "Angebot", in einer anderen Isolierzelle täglich alleine Akkordarbeit zu verrichten; da ich dies ablehnte - denn ich lehne Zwangsarbeit aus Prinzip ab - reagierte die JVA mit Fernseherbesitz-Verbot, Fernstudium-Verbot und Taschengeld-Verbot. Den Briefverkehr können sie jedoch nicht verbieten und so haben wir Gefangene die Möglichkeit, Öffentlichkeit zu erzeugen, auch wenn die Briefe zuvor von der Justiz zensiert, d.h. überwacht wurden.

Widerstand ist möglich - überall!




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last modified 23.11.2017 | webmaster