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Anti-Terror-K(r)ampf in Deutschland

Als ich 2002 für einige Monate in Stuttgart-Stammheim in Isolationshaft saß. Lernte ich Mohamed D. kennen; er saß im Sicherheitstrakt in der Nachbarzelle und wir unterhielten uns von Fenster zu Fenster. Seit dieser Zeit besteht ein loser Briefwechsel; er leidet ziemlich unter der Isolationshaft.

Seit einigen Monaten läuft gegen ihn in Düsseldorf vor dem 6.Strafsenat der Prozeß wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, das zentrale – wenn man so sagen will - ist ein Kronzeuge, der für seine diversen Beschuldigungen selbst ein günstiges Strafmaß erhielt und nun als Kronzeuge des Generalbundesanwaltes auftritt.

Da Mohamed D. als Nicht-Deutscher keinerlei Taschengeld erhält, versuchte ich ihm 20 Euro und ein paar Briefmarken zukommen zu lassen; alles schön offiziell per Post. Es blieb bei dem Versuch! Richter am Oberlandesgericht FLIESCHER teilte mir, mich „hochachtungsvoll“ grüßend am 27.05.04 mit, Herr D. stehe auf einer Sanktionsliste der UNO, welche von der EU durch Verordnungen vom 27.5.02 und 29.9.03 übernommen worden sei. Es sei verboten, den auf der Liste stehenden „natürlichen und juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen Gelder (...) direkt oder indirekt zur Verfügung“ zu stellen. Und so schickte der Richter aus Düsseldorf mir die 20 Euro und die Briefmarken postwendend zurück.

Ja man stelle sich vor, welche terroristischen Aktivitäten Herr D. mit den Briefmarken und den 20 Euro entfacht hätte; Europa wäre in seinem Bestand gefährdet worden! Aber lassen wir den Sarkasmus beiseite. Es ist zynisch und entlarvend, wenn einem mittellosen Gefangenen, der zudem in strenger Isolation in Köln sitzt, gerichtlich, bzw. seitens der Europäischen Union verboten wird, ein paar Briefmarken und Euros zu erhalten, um sich wenigstens einmal beim Gefängniskaufmann etwas zu Essen oder Duschgel kaufen zu können.

Der Arm der USA und der EU in ihrem selbsterklärten „Krieg gegen den Terrorismus“ reicht hinein bis in deutsche Gefängniszellen!




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last modified 23.11.2017 | webmaster