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Donautal Geflügelspezialitäten vor Bundesverwaltungsgericht

Vor mittlerweile bald fünf Jahren hatte ich beim Landratsamt Straubing nach Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße der Firma Donautal Geflügelspezialitäten, Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG gefragt. Jetzt ist die Sache in Leipzig vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angekommen.

Der Antrag auf Informationszugang nach VIG

Das Verbraucherinformationsgesetz(VIG)gestattet es allen Menschen bei den zuständigen Behörde sich über etwaige lebensmittelrechtliche Verstöße von Lebensmittel herstellende und auch verarbeitende Firmen zu erkundigen. Ich hatte das damals, nachdem viel über die Firma Wiesenhof in der Presse berichtet wurde auch getan. Denn im Knastshop war ein Salami-Produkt Wiesenhofs erhältlich. Und seit ich 2013 in der Sicherungsverwahrung angekommen bin, kann ich vor den Mauern selbst einkaufen gehen, weiß also ganz gerne was ich da kaufe.

Das mittlerweile als Donautal Geflügelspezialitäten Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG firmierende Unternehmen hat in Bogen eine Betriebsstätte, wo es „Geflügel schlachtet und verarbeitet“ (Urt. des VG Regensburg, Az. RN 5 K 14.1110 vom 09.07.2015), weshalb ich beim zuständigen Landratsamt Straubing Antrag auf Zugang zu Informationen, soweit vorhanden, über etwaige lebensmittelrechtliche Verstöße stellte.

Die Behörde gab meinem Antrag mit Bescheid vom 05.06.2014 statt. Aber bis heute liegen mir die Informationen nicht vor!

Der Klagemarathon der Firma Donautal Geflügelspezialitäten

Die Firma macht von ihrem guten Recht Gebrauch den Bescheid des Landratsamtes vor den Gerichten anzufechten; im Laufe der Jahre zog sich der Rechtsstreit über Regensburg, dem dortigen Verwaltungsgericht (VG), nach München, zum Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), um nunmehr beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig angelangt zu sein.

Das VG und der VGH hatten die Klage, bzw. die Berufung der Firma, die sehr engagiert von der Dinklagener Rechtsanwaltskanzlei Berding und Partner vertreten wird, abgewiesen.

Das VIG sei in der hier interessierenden Vorschrift unverhältnismäßig, da sie erhebliche Eingriffe in die Rechte der Unternehmen ermögliche; die Norm sei zudem zu unbestimmt. Es bestünden Bedenken im Hinblick auf das Rechtsstaatsgebot, zudem würden europarechtliche Vorschriften dem Auskunftsanspruch entgegenstehen.

Neben diesen jeweils sehr umfangreich ausgeführten verfassungs- wie europarechtlichen Bedenken gegen das VIG, war der Firma, vertreten durch die erwähnte Rechtsanwaltskanzlei Berding und Partner, auch meine konkrete Person immer einige Bemerkungen wert.
So würde ich Behörden lediglich mit Anfragen beschäftigen wollen, ferner sei ich kein „Endverbraucher“ denn als Inhaftierter könne ich die Firmenprodukte gar nicht verwenden. Zudem sei ich mit der Tierrechtsorganisation PeTA e.V. im Bunde, würde deren „Kampagne gegen Wiesenhof“ unterstützen. Auch hätte ich mich an einer Kampagne gegen Wiesenhof beteiligt durch herabsetzende Berichte auf meiner Internetseite. Alles in allem sei mein Antrag auf Informationszugang rechtsmissbräuchlich. Weder VG, noch VGH hielten diesen wie auch den sonstigen Vortrag der Rechtsanwaltskanzlei Berding und Partner für überzeugend, weshalb die Klage und im Anschluss auch die Berufung abgewiesen wurden.

Revision vor dem BVerwG

Nachdem Donautal Geflügelspezialitäten also auch vor dem VGH gescheitert war, beantragte man 2017 die Zulassung der Revision beim BVerwG in Leipzig. Diesem Antrag gab das Bundesverwaltungsgericht statt und ließ die Revision zu (Az.7 C 29.17).

Ich selbst hatte dann 2018 Prozesskostenhilfe beantragt, da vor dem BVerwG Anwaltszwang besteht. Der Antrag wurde seitens des Gerichts bewilligt und mir wurde Rechtsanwalt Dr. Roman Götze (https//www.goetze.net) aus Leipzig beigeordnet (Az. 7 PKH 3.18), der über ausgewiesene Expertise im Bereich des Informationszugangsrechts (hier: Umweltinformationsgesetz) verfügt.

Prozesstermin vor dem BVerwG am 29 August 2019

Für Donnerstag, 29 August 2019, 10:30 Uhr hat nunmehr das BVerwG (Simonsplatz 1, Leipzig, Sitzungssaal VI, 2.Obergeschoss, Zimmer 2.034) zur öffentlichen Verhandlung Termin bestimmt.

Wie gesagt, der Termin ist öffentlich. Da wichtige Rechtsfragen zu klären sind, neben den verfassungs- sowie europarechtlichen Fragen, auch, wer denn nun konkret Verbraucher/in und somit berechtigt ist einen Antrag auf Informationszugang zu stellen, dürfte die anstehende Entscheidung über den Einzelfall hinaus von Interesse sein.

Ausblick

Das VIG soll Verbraucher/innen in die Lage versetzen sich über mögliche lebensmittelrechtliche Verstöße zu informieren um dann eine entsprechende Kaufentscheidung treffen zu können. Das vorliegende verfahren zeigt, wie mühselig sich der Informationszugang gestalten kann. Auch wenn mir selbst keine Kosten entstanden sind, denn es ist ja die Firma Donautal Geflügelspezialitäten, Zweigniederlassung der Lohmann & Co AG die sich mit allen juristischen zulässigen Mitteln durch die Instanzen klagt, könnte ich mir vorstellen, dass Durchschnittsverbraucher/innen irgendwann das Interesse verlieren. Und selbst wenn die Revision abgewiesen werden sollte, hätte ich ja nur Anspruch auf Zugang zu jenen Informationen die 2014 dem Landratsamt vorlagen.

Thomas Meyer-Falk, z.Zt.Justizvollzugsanstalt (SV),
Hermann-Herder-Str.8,79104 Freiburg
https://freedomforthomas.wordpress.com
http://www.freedom-for-thomas.de




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last modified 20.03.2019 | webmaster