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Gericht verweigert Freilassung von Meyer-Falk

Nach meiner Festnahme 1996 wurde ich 1997 vom Landgericht Heilbronn wegen eines versuchten Banküberfalls zu 11 1/2 Jahren und Sicherheitsverwahrung verurteilt. In weiteren Verfahren kamen summa summarum 5 Jahre und 3 Monate Haft hinzu, da sich einige RichterInnen und PolitikerInnen von mir beleidigt, bzw. bedroht fühlten.
Nachdem 2007 von den Strafen zwei Drittel verbüßt waren, beantragte ich meine Freilassung auf Bewährung. Dies lehnte das Landgericht Karlsruhe (Vorsitzender Richter Kleinheinz, Richterinnen am Landgericht Görlitz und Herlitze) mit Beschluss vom 04. Mai 2009 ab.
Die Kammer ist der Ansicht, ich bedürfe einer langjährigen Sozialtherapie (in einer entsprechenden Abteilung einer JVA) um dort die "bestehende Persönlichkeitsproblematik" aufzuarbeiten, insbesondere aber einen "sozialkompetenten Umgang mit Konfliktsituationen" zu erlernen. Es bestehe eine "ausgeprägte narzisstische Persönlichkeitsstörung", von deren "Hintergrund die Straftaten gesehen werden" müssen.

Besonders nachteilig wirke, so das Gericht, daß ich nicht regelmäßig an gemeinschaftlichen Veranstaltungen innerhalb der JVA teilnehmen würde; dies lasse nur den Rückschluss zu, daß ich "nach wie vor nicht konfliktfähig im Sinne einer sozialkompetenten Auseinandersetzung mit anderen" sei.

Eine gegen den Beschluss eingelegte Beschwerde wurde durch das Oberlandesgericht (1. Strafsenat) Karlsruhe verworfen, so daß die Entscheidung nun rechtskräftig ist. Bis 2013 kann (und werde ich wohl auch) alle 6 Monate meine Freilassung beantragen und nach Beginn der Sicherungsverwahrung kann dann alle zwei Jahre ein solches Gesuch gestellt werden.

Was heißt nun "sozialkompetenter Umgang mit Konfliktsituationen"? Habe ich jemals z.B. einen Wärter der mich provozierte physisch angegriffen? Nein. Oder einen Mitgefangenen? Ebenfalls nein. Ich nehme mir jedoch die Freiheit über Missstände im Strafvollzug zu berichten, sie öffentlich zu machen, anstatt sie "sozialadäquat" unter den Teppich zu kehren.

Über die Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit von Sozialtherapien kann gestritten werden (erst kürzlich wurde ein wegen Sexualverbrechen vorbestrafter ehem. Sicherungsverwahrter, den die sozialtherapeutische Abteilung in Asperg/bei Stuttgart "behandelt" hatte und den ein Gericht 2007 dann frei ließ, erneut in Bruchsal eingeliefert, nachdem er nämlich 2008 prompt wieder eine Frau vergewaltigte). Ich für mich lehne sie ab; denn eine solche Zwangstherapie die darauf setzt, daß der Proband am Ende in die Schablonen der TherapeutInnen, GutachterInnen und RichterInnen passt ist mit meinen Menschenbild nicht zu vereinbaren.

Diese Haltung brachte mir schon den von mir als zynisch erlebten Vorwurf ein: "Du willst doch garnicht mehr raus". Es geht mit Sicherheit darum wieder frei zu kommen, aber nicht um den Preis sich jahrelang (denn es geht um eine Jahre dauernde Therapie) zu verbiegen, von staatlichen Psychologinnen und Psychologen im Hirn herumdoktern zu lassen, bis man -wie ein pawlow´scher Hund- zu sabbern beginnt, wenn die TherapeutInnen mit dem Glöckchen klingeln. Das mag eine sehr subjektive Sicht der Dinge sein, jedoch bekam ich von therapeutisch tätigen Personen in meinem Umfeld durchaus zu hören, daß unter qualitativen Gesichtspunkten bspw. die Sozialtherapie auf dem Asperg ziemlich sinnlos sei.

Aber auch eine qualitativ hochwertige Therapie kann nicht dem Betroffenen aufgezwungen werden; es mutet zudem perfide an den politischen Aspekt der Handlungen die mit Knast und SV geahndet wurden vollkommen zu negieren und alles einer "narzisstischen Persönlichkeitsstörung" zuzuschreiben. Es ist eine banale Erkenntnis, daß die menschliche Psyche es ist die uns motiviert dieses oder jehnes zu tun oder zu lassen.
Die hier beobachtbare Pathologisierung menschlichen Tuns entspricht zweifelsohne dem Menschenbild des Gutachters und der RichterInnen, aber sie ist kein Grund auf ihre Forderungen einzugehen und sich damit ihrem Diktat zu unterwerfen.

Und so werde ich vorerst weiter aus dem Knast berichten, anstatt mich in Freiheit an der Auseinandersetzung beteiligen zu können.

Thomas Meyer-Falk, c/o JVA-Z 3113, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal

http://www.freedom-for-thomas.de
http://www.freedomforthomas.wordpress.com




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last modified 23.11.2017 | webmaster