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Der Knast und das Rechtsberatungsgesetz von 1935 im 21. Jahrhundert

Erst vor wenigen Wochen berichtete ich davon, dass Frau Oberregierungsrätin X sich möglicherweise in kontemplativer Stille erholt um sodann die Justizgeschichte mit weiteren Highlights zu bereichern.

Halleluja, Frau X wurde wieder aktiv; wer religiös ist, bete geschwind ein "Ave Maria" oder zünde eine Kerze für sie in der Kirche an, denn himmlischen Beistand wird sie benötigen. Aber genug der flapsigen Vorrede.
Ich sitze seit Jahren in Isolationshaft, d.h. 24 Stunden am Tag bin ich alleine; auch das Anti-Folter-Komitee des Europarates hatte sich schon über den Weg des Bundesjustizministeriums über die Situation berichten lassen.

Seit Ende 2002 wurde als bescheidene "Auflockerung" des Vollzugs "gestattet", dass ich an Wochenenden mit einem Mitgefangenen eine Stunde im Gefängnishof spazieren dürfe. Diese "Lockerung" wurde nun gestrichen von der uns bestens bekannten Frau X und sie ging noch weiter: sie zeigte mich bei der Staatsanwaltschaft an!

Was wird mir vorgeworfen? Aufwiegelung? Meuterei? Aber weit gefehlt! Wie wir aus der Vergangenheit wissen, hat Frau Oberregierungsrätin ein besonderes Händchen für die Kleinigkeiten des Alltags (d.h. sie kümmert sich um Nikolausaffären, UHU-Klebetuben, etc.).

Ihr neuester Coup: ich soll gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen haben.

Dieses Gesetz wurde 1935 von den Nazis mit dem Ziel eingeführt, insbesondere jüdische Anwälte aus der Rechtspflege zu "entfernen"; und die Bundesrepublik Deutschland übernahm - natürlich - dieses Gesetz, schamhaft "bereinigt" um jene Passagen, die sich explizit gegen Jüdinnen und Juden richtete.
Laut diesem Gesetz darf geschäftsmäßig Rechtsberatung nur erteilen, wer hierfür eine behördliche Erlaubnis vorweisen kann (dieses Gesetz führt übrigens dazu, dass auch ehem. Richter die keine zugelassenen Anwälte sind, verfolgt werden dürfen wegen Verstoßes gegen diese, von den Nazis implementierten Vorschriften).

Mir wird konkret zur Last gelegt für einen Mitgefangenen, der mir über die Knastwärter einen Gerichtsbeschluss zukommen ließ, eine Rechtsmittelschrift verfasst zu haben.

"Geschäftsmäßig" im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes bedeutet übrigens nicht (!), dass mensch eine Entlohnung verlangt oder annimmt, sondern nur, dass überhaupt in rechtlichen
Angelegenheiten "beraten" oder Schreiben gefertigt werden (Beratungsstellen für Kriegsdienstverweigerer wurden auch schon mit Verfahren nach diesem Rechtsberatungsgesetz überzogen).

Diese Sache liegt in meinem Fall nun bei der Staatsanwaltschaft und angesichts meines Strafmaßes (knapp 16 Jahre Freiheitsstrafe, davon anschließend Sicherungsverwahrung), habe ich laut und herzlich gelacht über diese Aktivität von Frau Oberregierungsrätin X.
Wir werden sehen, ob Staatsanwaltschaft und Gericht ihre Rechtsauffassung teilen. Ärgerlich ist die Verschärfung der Isolationshaft, aber ich bin seit der Festnahme 1996 schon viele Jahre gänzlich alleine im Kreis spaziert und sie konnten mich nicht dazu bewegen meine Ziele und Ideale aufzugeben - und das wird ihnen auch künftig nicht gelingen!




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last modified 21.11.2017 | webmaster