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Der Generalbundesanwalt – ist er auf einem Auge blind?

Der Generalbundesanwalt (GenBA) ist schnell bei der Hand, wenn es darum geht, gegen AntifaschistInnen, AntiimperialistInnen oder auch gegen AKW-GegnerInnen mit dem Terrorismus-Paragrafen 129a StGB vorzugehen. So wird seit dem 22.9.03 wegen angeblichen Terrorismusverdachts ermittelt, (nur) weil vor dem Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt angeblich eine linke Gruppierung einen Brand gelegt habe. Sachschaden: Minimal; Personenschaden: Keiner.

Seit bald einem Jahr sitzen Genossen aus Magdeburg/Quedlinburg unter Terrorismusverdacht im Gefängnis (vgl. Homepage der Soligruppe Magdeburg) die Anklage des GenBA war so zweifelhaft, daß das zuständige Gericht sich weigerte, sie zur Verhandlung zuzulassen. Und in Berlin schließlich wird in einer Art "never-ending-story" gegen GenossInnen unter Vorwurf der Mitgliedschaft in der RZ seit - man muß schon sagen - Jahren der Prozeß gemacht, obwohl es im Grunde nur als einziges Beweismittel einen windigen Kronzeugen gibt, der einerseits schon öfters der Lüge überführt wurde, andererseits im Rahmen des Zeugenschutzprogrammes staatlich alimentiert wird (vgl. www.freilassung.de).
Von Verfahren gegen vermeintliche und tatsächliche PKK-AktivistInnen ganz zu schweigen.

Wo aber bleiben die Ermittlungen beispielsweise gegen US-SoldatInnen, welche von US-Basen in Deutschland zu ihren Angriffen im Irak geflogen werden? Bei einer terroristischen Vereinigung handelt es sich um einen Zusammenschluß von mindestens 3 Personen, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, u.a. Mord, Totschlag, Geiselnahmen, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel öffentlicher Versorgungsbetriebe, schwere Brandstiftungen, Sprengstoffanschläge, etc. zu begehen.

Hört sich dies nicht bekannt an? Töten US-SoldatInnen nicht seit Monaten im Irak Frauen, Männer, Kinder? Verschleppen sie nicht Menschen aus Afghanistan und dem Irak, u.a. nach Guantanamo? Bombardierten sie nicht Krankenhäuser, Kraftwerke, Straßen? Und stellten nicht einhellig die renommiertesten VölkerrechtlerInnen fest, daß es sich um einen rechtswidrigen Angriff auf den Irak handelte, als Bush den Befehl zum Einmarsch gab?

Erinnern wir uns flüchtig daran, wie von westdeutschen RichterInnen nach 1989 Grenzsoldaten der DDR, wegen der Toten an der Mauer zwischen DDR und BRD, strafrechtlich belangt wurden. Die Gerichte argumentierten, daß auch unter Berücksichtigung der ideologischen Schulungen, die es in der DDR gab, den Grenzsoldaten bewußt gewesen sein mußte, daß sie schwerstes Unrecht begehen, wenn sie auf Flüchtlinge, die die Grenze zur BRD überwinden wollten, tödliche Schüsse abgaben. Nichts anderes kann und darf für die US-Söldner gelten, die ein wehrloses Land überfallen und Männer, Frauen und Kinder in den Tod bomben und niedermetzeln, alles im Namen eines verqueren "spirit of freedom", und im Auftrage eines Ex-Alkoholikers namens George W. Bush jr., der von fundamental-christlichen Visionen getrieben, die muslimische Welt zu unterjochen und die Bodenschätze sich einzuverleiben trachtet.

Es wäre also primär Aufgabe, so wir die Existenzberechtigung einer Behörde wie die des GenBA für einen Augenblick anerkennen wollen (denn es gibt viele Gründe, die für eine Abschaffung sprechen), des GenBA zu prüfen, inwieweit die US-SoldatInnen unter den Tatbestand der terroristischen Vereinigung fallen. Oder ist nur der ein Terrorist, der einen Molotow-Cocktail gegen ein Gerichtsgebäude, das von deutschen RichterInnen genutzt wird, wirft, aber nicht der, der bspw. im Irak Männer, Frauen und Kinder tötet, und Männer und Jugendliche verschleppt?

Freiheit für Carsten, Daniel, Marco!
Für eine sofortige Einstellung der § 129a-Verfahren gegen die Magdeburger Genossen!




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last modified 21.11.2017 | webmaster