de | en


index


texte


soli-aktionen


thomas


links


situation


karikaturen


impressum
UN-Sanktionsliste - ein Einzelfall?


UN Sanktionsliste – ein Einzelfall?

Hätte es die „Terrorismusliste“ schon zu RAF – Zeiten gegeben, die sowieso schon situationsbedingt reduzierten Lebensbedingungen wären noch schlechter gewesen.
Heute im 21. Jahrhundert trifft das Institut der Sanktionslisten vornehmlich angeblich islamistische Terroristen und Organisationen, aber auch Befreiungsbewegungen, welche von den jeweiligen Regierungen via UN – Sicherheitsrat auf einer „Blacklist“ landen und damit auch automatisch auf jener der Europäischen Union.
Hätte es die „Terrorismusliste“ schon zu RAF – Zeiten gegeben, die sowieso schon situationsbedingt reduzierten Lebensbedingungen wären noch schlechter gewesen.
Heute im 21. Jahrhundert trifft das Institut der Sanktionslisten vornehmlich angeblich islamistische Terroristen und Organisationen, aber auch Befreiungsbewegungen, welche von den jeweiligen Regierungen via UN – Sicherheitsrat auf einer „Blacklist“ landen und damit auch automatisch auf jener der Europäischen Union.

Aktuell betroffen ist beispielsweise immer noch Mohamed Abu Dhees, der in der JVA Köln einsitzt. Vom OLG Düsseldorf 2005 auf Grund von Telefonüberwachungen und einem Kronzeugen zu acht Jahren Haft verurteilt, sitzt er unverändert unter Sonderhaftbedingungen im Gefängnis. Arbeit erhält er nicht, aber auch kein Taschengeld und keinen Einkauf. Seine Anwälte aus Bonn ( http://www.becher-dieckmann-rechtsanwaelte.de) forderten nun die Anstaltleitung mit Schriftsatz vom 17. März 2008 auf, endlich die Haftsituation zu lockern oder eine rechtsmittelfähige Entscheidung zu erlassen.
Wer auf der Sanktionsliste gelandet ist, dessen Vermögen ist eingefroren und er darf von niemandem Geld annehmen und niemand darf ihm Geldzuwendungen gewähren. Verstöße hiergegen sind gemäß Außenwirtschaftsgesetz ein Verbrechen und können mit langjährigen Strafe geahndet werden. In Hamburg führte man ein Strafverfahren gegen eine Ehefrau eines von solchen Sanktionen betroffenen Menschen, da sie ihm materielle Hilfe zum Überleben geleistet habe.

Was soll Herr Dhess wohl mit circa 30 Euro Taschengeld im Monat anfangen? Ist man etwa besorgt er könne damit einen Aufstand finanzieren der die Mauern des Gefängnisses zum Einsturz bringt? Selbst diese minimale Taschengeld wird ihm verweigert – jeder andere Inhaftierte erhält diesen Mindestbetrag.

Das Post mitunter mehrere Wochen braucht bis sie den Empfänger erreicht gehört übrigens auch zu den Sonderhaftbedingungen.

Einem saudischen Staatsangehörigen ist mittlerweile der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof beigesprungen und fordert die entsprechende Verordnung für nichtig zu erklären, soweit der Kläger hievon betroffen ist (AZ. C-402/05 P; Schlussantrag vom 16.01.2008).
Und der Vorsitzende des Europarats geißelt die Sanktionsliste als menschenrechtswidrig, da die Bedingungen unter denen man auf dieser lande völlig undurchsichtige wären.
Eine Eintragung komme dem „sozialen Tod“ gleich.

Thomas Meyer – Falk, c/o JVA – Z. 3113, Schönbornstrasse 32,
D- 76646 Bruchsal
HP : www.freedom-for-thomas.de
Blog : www.freedomforthomas.wordpress.com




Creative Commons-Lizenzvertrag           
last modified 21.11.2017 | webmaster