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Erneut Zensur durch das BGH

Erneut Zensur durch das BGH

Erst vor kurzem berichtete ich über einen Akt der Zensur seitens des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof ( http://de.indymedia.org//2006/07/153698.shtml),
als dieser sich an einem Adressetikett von mir stieß.
Der selbe Richter WOLST hat nun am 26.09.2006 (AZ: 2 BGs 270/06) erneut zugeschlagen.

Mit einem Brief vom 06.09.2006 wollte ich einem Gefangenen welcher wegen angeblicher Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinung in Untersuchungshaft sitzt, ein Plakat des Initiativ e.V. Duisburg, der Anatolischen Föderation sowie des HDR Duisburg übersenden. Zu sehen ist der aus dem Folterskandal in Abu Ghraib bekannte
“Kapuzen–Mann “ als Schattenriss, dazu der Hinweis, der amerikanische Krieg sei ein Verbrechen. Darüber hinaus sieht man einen stilisierten Schattenriss einer brennenden USA–Flagge.
Und es heißt dort : “Besatzung statt Demokratie – Folter statt Menschenrechte – Gefangenschaft statt Freiheit“

Die Gründe des Beschlusses vom 26.09.2006 geben einen Einblick in die Denkstrukturen der Generalbundesanwältin und der Richter.
So beginnt der Beschluß, mit welchem das Plakat angehalten wurde und mir zurückgesandt wurde, mit der unwahren Behauptung ich wäre vor Enlass der Entscheidung angehört worden. Ich wurde nicht angehört!

Unter Ziffer 2 des Beschlusses heißt es sodann wörtlich:

„Das Plakat ist geeignet, als Aufruf zur Gewalt gegen die Vereinigten Staaten von Amerika verstanden zu werden. Bei Weitergabe des Plakats wäre eine Gefährdung der Ordung in der Anstalt zu besorgen.
Das Plakat beschränkt sich nicht auf eine durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckte kritische Auseinandersetzung mit dem US–amerikanischen “ war on terrorism “ sowie dem Militäreinsatz in Afghanistan und im Irak, sondern propagiert Ziele und Methoden der terroristischen Vereinigung Al Qaida und anderer ideologisch mit ihr verbundenen terroristischen Vereinigungen. Die Darstellung einer Kerze in einem Gefäß, einer teilweise zerstörten – vermeindlich brennenden – amerikanischen Flagge sowie der schemenhaften Abbildung eines Maschinengewehrs ist im Zusammenhang mit dem Text als Aufforderung oder zumindest als Gutheißung der gewaltsamen Bekämpfung U.S.–amerikanischer Ziele in Form von Terrorakten im Sinne der Ideologie Bin Ladens zu verstehen. Zu berücksichtigen ist insoweit außerdem, dass es sich bei dem Absender um eine dem Beschuldigten unbekannte Person handelt.“
Dr. Wolst
Richter am Bundesgerichtshof


Man fragt sich, ob Bundesanwaltschaft und Richter das Plakat als Rorschach – Test begriffen, denn an keiner Stelle ist eine Kerze in einem Gefäß zu sehen, auch eine schemenhafte Abbildung eines Maschienengewehrs ist nicht ansatzweise erkennbar, ganz zu schweigen von der “ Analyse “ des textlichen Inhalts des Plakats. Von Al–Qaida oder Osama Bin Laden ist nichts zu lesen, nichts zu sehen.
Alles in allem erinnert diese Entscheidung die exemplarisch ist für die Haltung der Justiz, an die Hetze gegen die Linke in den 70’ern und 80’ern, sowie die in den 50’ern beginnende Agitation gegen Kommunisten. Mit teils extensiven, meist abwegigen (Über-) Interpretaionen von völlig sachlichen, rationalen Aussagen, wurde letzteren eine Bedeutung unterstellt, welche den Justizbehörden eine (politische) Verfolgung ermöglichten.

Und heute stehen im Fadenkreuz der (deutschen) Justiz alle, die die USA zu kritisieren wagen; getreu dem Befehl Bush : “ Wer nicht für uns ist – ist gegen uns.“

Thomas Meyer – Falk, c/o JVA – Z. 3117, Schönbornstr. 32, D- 76646 Bruchsal,
Homepage : http://www.freedom-for-thomas.de




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last modified 21.11.2017 | webmaster